14.01.2016 - 5 Altstadtquartier Büchelhier: Weiteres Vorgehen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass man sich insbesondere mit der Fragestellung einer möglichen Parallelität zwischen Bebauungsplanverfahren und Genehmigungen nach §34 BauGB beschäftigen müsse. Diese Konstruktion sei zwar rechtlich möglich, unter den gegebenen Rahmenbedingungen aber nicht unproblematisch, da sie großes Vertrauen zwischen Verwaltung, Politik und Investoren erfordere. Es sei auf jeden Fall wünschenswert, den Bau des Laufhauses vorzuziehen, da ansonsten der gesamte Umsetzungsprozess blockiert werde, auch für das Parkhausgrundstück könne eine vorgezogene Lösung sinnvoll sein. Eine solche Vorgehensweise sei aber nur möglich, wenn alle Beteiligten sich einvernehmlich auf die städtebaulichen Zielsetzungen des Entwurfs verpflichteten. Sollte dieses Einvernehmen nicht erzielt werden können, bliebe letztlich nur die Möglichkeit, die einzelnen Bausteine nacheinander abzuhandeln. Wichtig sei nun, sich über  Zeitachse und qualifizierende Verfahren für die Hochbauplanung zu verständigen und dies gemeinsam nach außen zu kommunizieren.

 

Für die CDU-Fraktion spricht sich Herr Gilson dafür aus, zügig die Programmberatung zum Bebauungsplan vorzubereiten und gleichzeitig die konkreten Probleme anzugehen. Für den Erfolg des Projekts sei es wesentlich, zügig voranzukommen.

 

Für die SPD-Fraktion betont Herr Haase, dass man sehr froh über den Siegerentwurf und die dort formulierten städtebaulichen Zielsetzungen sei. Es sei sinnvoll, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Dynamik in den weiteren Prozess zu bringen, dabei müssten diese Zielsetzungen aber effektiv gesichert werden.

 

Für die Fraktion Die Linke stimmt Herr Beus seinen Vorrednern zu. Für eine positive Entwicklung am Büchel müsse im weiteren Verfahren sichergestellt werden, dass die Qualität nicht leide. Seiner Fraktion sei dabei insbesondere wichtig, dass der Anteil von Wohnungsbau, der im Entwurf bei 52% liege, nicht weiter reduziert werde.

 

Herr Wingenfeld erläutert zur weiteren Zeitplanung, dass man die Überarbeitung des Siegerentwurfs unter Berücksichtigung der Jury-Empfehlungen möglichst zeitnah beauftragen wolle. Noch im Januar werde die Fachbereichsbeteiligung in der Verwaltung erfolgen, so dass man hoffe, im Mai mit einer abgestimmten Planung in die Programmberatung gehen zu können. Im Bebauungsplanverfahren sei es grundsätzlich jederzeit möglich, bei konkreten Bauvorhaben zu prüfen, ob sie den städtebaulichen Zielen der Bauleitplanung entsprechen und das Vorhaben entweder zurückzustellen oder auch nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags zur Absicherung dieser Ziele nach § 34 BauGB zu genehmigen. Dies sei selbstverständlich dann eine Entscheidung des Planungsausschusses. Aus seiner Sicht sei es jetzt entscheidend, mit der Planung schnell vorwärts zu kommen und auf dieser Grundlage Verbindlichkeit von den Investoren einzufordern.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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