19.01.2016 - 5 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling erläutert, dass zu der Vorlage noch eine Änderung des Datums in der Präambel erfolgte, weshalb zu diesem Tagesordnungspunkt eine zusätzliche Tischvorlage mit dem geänderten Auszug aus der Satzung ausgelegt wurde.

 

Ratsherr Pilgram fragt sich, wie die Vorschrift aus Art. 3 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Aachen festgestellt werden solle. Der Art. 3 regelt im zweiten Satz, dass wenn eine Wohnung von einer Person bewohnt wird, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte.

 

Frau Grehling führt dazu aus, dass es sich um eine gesetzliche Grundlage handle. Es sei ein Hinweis darauf, dass stichprobenartige Kontrollen bei Verdacht möglich sind. Die Vorschrift solle verhindern, dass jemand durch das Schema falle.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002 zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage