19.01.2016 - 5 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 19.01.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling erläutert, dass zu der Vorlage noch eine Änderung des Datums in der Präambel erfolgte, weshalb zu diesem Tagesordnungspunkt eine zusätzliche Tischvorlage mit dem geänderten Auszug aus der Satzung ausgelegt wurde.
Ratsherr Pilgram fragt sich, wie die Vorschrift aus Art. 3 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Aachen festgestellt werden solle. Der Art. 3 regelt im zweiten Satz, dass wenn eine Wohnung von einer Person bewohnt wird, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte.
Frau Grehling führt dazu aus, dass es sich um eine gesetzliche Grundlage handle. Es sei ein Hinweis darauf, dass stichprobenartige Kontrollen bei Verdacht möglich sind. Die Vorschrift solle verhindern, dass jemand durch das Schema falle.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,8 kB
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