19.01.2016 - 6 Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostene...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling bittet die Ausschussmitglieder, trotz Vertagung der Beratung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, eine Empfehlung für den Rat zu beschließen. Durch den Beschluss der Satzung sei eine Gebührenstabilität gewährleistet. Ohne den Beschluss der Feuerwehrsatzung sei die Rechtssicherheit der Gebührenbescheide gefährdet.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg führt an, welche Punkte für eine erneute Beratung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu klären seien. Offene Punkte seien der Kostensatz für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die Kostenaufstellung für Fahrzeuge sowie die Kalkulation der Aufwendungen für Abschreibungen.

 

Frau Grehling ergänzt, dass die Gebührensatzung nicht regle, welche Aufwandsentschädigung die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr für jeden Einsatz erhalten. Gegenstand der Gebührensatzung sei der Anspruch auf den Kostenersatz der Erstattungspflichtigen.

 

Frau Windmüller bestätigt, dass nicht der Kostenersatz an die freiwilligen Feuerwehrmitglieder gezahlt werde, der in der Gebührensatzung angesetzt sei, sondern ein geringerer Betrag. Dies resultiere jedoch daraus, dass in der Gebührenkalkulation auch Kosten, wie zum Beispiel die Erstattung des Personalausfalls an den Arbeitgeber, berücksichtigt werden. Diese Kosten werden aber nicht dem  jeweiligen Mitglied, sondern dem Arbeitgeber erstattet. Ein Kostenersatz sei aber grundsätzlich auch nur in seltenen Fällen möglich. Sie bestätigt, dass die Personalkosten überarbeitet werden müssen, da zurzeit der Betrag lediglich gemittelt sei.

 

Frau Grehling stellt nochmals heraus, dass es sich um zwei Einzelthemen handle, die nicht miteinander verbunden werden dürfen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt, vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, dem Rat der Stadt einstimmig, den in der Anlage beigefügten 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zu beschließen.

Der 3. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage