03.02.2016 - 5 Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt Bezug nehmend auf die Vorlage, dass der in diesem Bereich geplante öffentlich geförderte Wohnungsbau ersatzweise im Geltungsbereich des angrenzenden bereits rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 852 A zu realisieren sei. Hierfür sei allerdings die Änderung dieses Bebauungsplans Voraussetzung. Er fragt nach den Gründen für diese Änderung.

 

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt habe.

Bei diesem Thema sei zu beachten, dass das Bebauungsplanverfahren schon länger laufe als die Ratsperiode. Von daher sei der Beschluss, der im Dezember 2014 hier in diesem Rat gefasst worden sei, auf diesen Bebauungsplan nicht anzuwenden. Deswegen habe man sich auf die Lösung verständigt, den öffentlich geförderten Wohnungsbau in dem anderen Bebauungsplan zu verwirklichen. Schließlich stehe hier die verstärkte Realisierung an sich im Vordergrund, an welcher Stelle genau, sei nicht von Belang, zumal mit dem Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan dann auch die Verpflichtung des Äquivalents an anderer Stelle auflebe.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung sowie den Planverwirklichungs- und Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 852 B – Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten – zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden können, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage