18.02.2016 - 10 Besetzung von Schulleitungsstellen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Die Verwaltung prüft auf Anregung von Herrn Rohé, ob das Verfahren analog für das Besetzungsverfahren für die stellvertretenden Schulleitungen angewandt werden muss.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung des Verfahrens zur Bestellung des/der Schulleiters/in gemäß § 61 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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