25.02.2016 - 3 Vergabe von Stiftungsmitteln im Bereich Soziale...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 25.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling berichtet über die Verwendung der Stiftungsmittel (Anlage 1).
Herr Deumens bedankt sich bei Frau Grehling für den Vortrag. Er fragt, ob die Stiftungsmittel in
den nächsten Jahren konstant in der gleichen Höhe zur Verfügung stehen werden, oder ob sich die zur Verfügung stehenden Geldmittel verringern werden.
Frau Grehling erläutert, dass es sicher Schwankungen geben wird. Wenn auch nicht im Moment, so ist es doch absehbar, dass in ca. 5 bis 6 Jahren weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Die Stiftungen müssen z.B. Rückstellungen bilden, um ihre Gebäude zu sanieren.
Herr Schäfer möchte wissen, ob jede Stiftung einen Stiftungsrat hat und was passiert, wenn der Stiftungsrat für bestimmte Anträge keine Stiftungsmittel zur Verfügung stellen will.
Frau Grehling erklärt, dass nicht jede Stiftung einen Stiftungsrat hat. Eine Entscheidung, ob Stiftungsmittel gewährt werden, erfolgt nach Vorlage eines Antrages. Dieser Antrag wird bei der Stiftungsverwaltung geprüft und danach zur Entscheidung in den jeweils zuständigen Ausschuss weitergegeben.
Herr Müller bezieht sich auf das Protokoll der Sitzung vom 10.12.2015. Er bedauert, dass
derzeit keine zusätzlichen Stiftungsmittel für die Begegnungszentren zur Verfügung gestellt werden können.
Herr Linden entgegnet in diesem Zusammenhang, dass die zusätzlichen 100.000 € für die Begegnungszentren anderweitig im Haushalt zur Verfügung gestellt wurden. Zur Cockerill- und Liebermann-Stiftung möchte er wissen, warum die Jahresabschlüsse mit 0 € ausgezeichnet sind.
Frau Grehling erklärt, dass die Verwendung der Stiftungserträge steuerrechtlich problematisch ist, da die Mittel der Stiftung nur für einen sehr begrenzten Stiftungszweck zur Verfügung stehen. Für mildtätige Zwecke können bedürftige alleinstehende Frauen christlicher Konfession, in Ausnahmefällen auch bedürftige alleinstehende Männer christlicher Konfession, unterstützt werden.
Frau Höller-Radtke fragt, ob aufgrund der Jahresabrechnung schon mitgeteilt werden kann, welche Stiftungsmittel aus 2015 noch verfügbar sind.
Frau Grehling berichtet, dass die Abrechnung noch nicht vorliegt. Die Jahresabrechnung der Stiftungsmittel 2015 wird wahrscheinlich im September 2016 vorliegen.
Herr Brantin bedankt sich bei Frau Grehling für den Vortrag. Er fragt, ob dem Ausschuss jährlich
ein Bericht zur Verfügung gestellt werden kann, aus dem hervorgeht, aus welchen Stiftungen Mittel
bereitgestellt wurden und wofür die Stiftungsmittel verwendet wurden.
Frau Grehling erklärt, dass dies möglich ist.
Herr Deumens spricht den Antrag von TANDEMmia aus der Dezembersitzung an. Es wäre schön, wenn auch das Projekt TANDEMmia nach Abschluss der Stiftungsmittel 2015 gefördert werden könnte.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156,7 kB
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