17.03.2016 - 3 Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Eschweiler ist über die umfangreiche Beschlussfassung erfreut. Eine Entscheidungsfindung ist nun in großen Teilen möglich, sodass ihre Fraktion den Beschlussvorschlag mittragen wird. Der Hinweis, dass ausweislich der Vorlage der Entwicklungsprozess nach der letzten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses wieder mitarbeiterorientiert aufgegriffen wurde, ist für sie sehr wichtig. Es muss jedoch auch zukünftig sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter/innen weiterhin an dem Prozess beteiligt bleiben. Darüber ist regelmäßig zu berichten. Zu der Abteilungsleitungsstelle FB 56/200 „Planung“ merkt sie an, dass diese Stelle erst angegangen werden kann, wenn die Fachbereichsleitung besetzt ist. Abschließend bittet sie die Verwaltung um Nachreichung eines Stellentableaus, aus welchem explizit hervorgeht, wohin bisherige Stellen verschoben werden.

Frau Begolli merkt an, dass die Vorlage zwar umfangreicher ist, für sie bleibt jedoch weiter offen, welche Vorteile der Fachbereich Wohnen zu erwarten hat. Insgesamt ist ihr das Fazit -ab Seite 11 der Vorlage- zu dünn. Die Vorlage gibt beispielsweise keinen Aufschluss darüber, welche Mitarbeiter/innen, in welcher Form, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis eingebunden wurden. Desweitern hätte sie gerne mehr darüber gewusst, wie man sich eine kostenneutrale Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ vorstellt. Zudem wird durch die Fusion unterstellt, dass die bestehenden Schnittstellen innerhalb der beiden Bereiche bisher nicht gut genug zusammengearbeitet haben. Anhand der Flüchtlingssituation wird jedoch sehr deutlich, wie vorbildhaft bisher die Zusammenarbeit funktioniert hat. Frau Begolli führt weiter aus, dass Wohnungen durch politische Beschlüsse geschaffen werden und nicht durch Strukturveränderungen. Sie hält daran fest, dass der Zeitpunkt der Fusion sehr schlecht gewählt ist.

Herr Servos hält dagegen, dass die Fusion erforderlich und wichtig ist, damit Arbeitsabläufe weiter optimiert werden und sich qualitative Effekte einstellen können. Er merkt weiter an, dass die Fachbereichsleitung auf jeden Fall ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Abteilungsleitungsstelle FB 56/200 „Planung“ haben muss. Durch die Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle „Arbeitsmarktintegration“ sind zudem weitere Vorteile möglich. Die Einholung von detaillierteren Informationen zum Ablauf der Mitarbeiterbeteiligung sieht er in der Verantwortung der jeweiligen Fraktion.

Frau Moselage bemängelt vorweg den sehr unterschiedlich gehaltenen Informationsfluss. Der allgemeinen Euphorie zur beabsichtigten Fusion kann sie sich nicht anschließen. Sie weist daraufhin, dass die Vorlage für diesen Teil lediglich eine Kenntnisnahme ist. Sie hat sowohl zur Vorlage als auch zum als Anlage beigefügten Organigramm noch Fragen bzw. Anmerkungen. Woher kommt die für die Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ eingeplante Mitarbeiterin? Irritierend bzw. erschreckend sind für sie u.a. die Prüffelder zu den noch nicht definierten Aufgabeninhalten der Stabsstelle, die noch nicht genau bezifferten Stellenbedarfe FB 56/200 und insgesamt die zentrale Rolle der Abteilung FB 56/200 „Planung“. Da weiterhin so viele Fragen offen bleiben und beide Fachbereiche im selben Dezernat angesiedelt sind, bleibt sie bei ihrer Meinung, dass es keine triftigen Gründe für eine Zusammenlegung gibt. Dies wäre nur gegeben, wenn sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung ein positiver Effekt eintreten würde. 

Herr Hammers berichtet, dass die Mitarbeiterin, die für die Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ vorgesehen ist, bereits im Fachbereich Soziales und Integration beschäftigt ist. Die Einrichtung der Stabsstelle FB 56/001 „Flüchtlingswesen“ ist dringend erforderlich, um eine Entlastung bzw. Unterstützung auf Fachbereichsleiterebene herbeizuführen. Die derzeitige Dauerbelastung hat dazu geführt, dass man sich nicht mehr mit der gewünschten Intensität um die originären Führungsaufgaben kümmern kann.

Herr Prof. Dr. Sicking fügt ergänzend hinzu, dass sich die Aufgabeninhalte der Stabsstelle sowie die Personalausstattung aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation ergeben. Die Abteilung FB 56/200 „Planung“ ist die zentrale Abteilung des neuen Fachbereichs. Hier schlagen sich alle strategischen Teilbereiche, welche das Produkt Wohnen betreffen, nieder. Es wurde jedoch darauf geachtet, dass kaum in den Fachbereich Immobilienmanagement eingegriffen wird. Selbstverständlich wird die Fachbereichsleitung Gestaltungsspielraum haben.

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass eine Struktur benötigt wird, die sowohl flexibel ist als auch ggf. durch Aufgabenverlagerung anpassungsfähig bleibt.

Herr Ludwig befürwortet die Fusion grundsätzlich, da sie sinnvoll ist und ein schlüssiges Konzept ergibt. Für ihn ist es auch unstrittig, dass eine Fachbereichsleitung eine Unterstützung in Form einer Abteilung erhält.

Herr Teuku sieht der Fusion generell positiv entgegen. Die Vorlage ist ihm jedoch weiterhin zu unkonkret. Er möchte wissen, wo genau tatsächlich der Mehrwert einer Zusammenlegung liegt.

Herr Prof. Dr. Sicking erläutert, dass durch die überwiegend beibehaltenen bisherigen Strukturen des Fachbereiches Soziales und Integration und des Fachbereiches Wohnen die bewährten Vorteile erhalten werden. Zudem soll die Zusammenlegung den bisher sehr aufwendigen Abstimmungsbedarf vereinfachen bzw. verbessern.

Frau Plum hebt die Wichtigkeit hervor, dass mit der Fusion eine qualitative Steigerung einhergeht; obwohl sie auch jetzt schon sehr beeindruckt davon ist, wieviel Wohnraum bereits zwischenzeitlich geschaffen wurde. Es gibt noch viele Prüffelder. Grundsätzlich sollte versucht werden, mit den vorhandenen Stellen das Ziel zu erreichen. Sie bittet darum, dass die Verwaltung den Personal- und Verwaltungsausschuss regelmäßig über den weiteren Verlauf des Fusionsprozesses unterrichtet.

Frau Eschweiler unterstreicht positiv, dass man im Rahmen des allgemeinen Themenspeichers auch auf die Bezirke eingeht. Es wird bereits jetzt schon sehr viel getan. Jedoch kann eine zentrale bzw. halb dezentrale Verortung der Aufgaben nicht der richtige Weg sein. Beispielsweise müssten die Bezirke EDV-technisch so ausgestattet werden, dass die Aufgaben in zunehmendem Maße wieder vor Ort bearbeiten werden können.

Herr Servos merkt zu den als Anlagen beigefügten Ausschreibungstexten an, dass sichergestellt sein muss, dass Bewerber/innen sowohl mit Hochschulreife als auch mit Fachhochschulreife die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Herr Hammers erläutert, dass die Zugangsvoraussetzung für die ausgeschriebene Funktion ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium ist. Diese Formulierung umfasst alle Absolventen eines abgeschlossenen Masterstudiums, egal ob dies an einer Hochschule oder Fachhochschule absolviert wurde und darüber hinaus auch alle Studienabschlüsse anderer Art, wie Diplom oder Magisterabschlüsse, sofern sie dem Mastergrad entsprechen.

Frau Eschweiler erkundigt sich, weshalb ein Mastergrad wichtig ist. Die Ausschreibung sollte an alle gerichtet sein; ein Bachelor müsste doch ausreichend sein und gegebenenfalls ein anderer Abschluss. Zudem schlägt sie vor, dass das Wort „verwandter“ Studiengang durch das Wort „geeigneter“ Studiengang ersetzt wird. Sie möchte sicherstellen, dass man sich nicht selber mit der Ausschreibung begrenzt.

Herr Hammers merkt erklärend an, dass insbesondere aufgrund der Dotierung der Leitungsfunktion der Masterstudiengang anforderungsgerecht ist, sowie tarif- und beamtenrechtliche Einschränkungen für Bachelor-Absolventen bestünden,

Auch Frau Begolli sieht ebenso die Gefahr, dass man sich mit dem Ausschreibungstext selber begrenzt, sie plädiert für mehr Flexibilität.

Abschließend erläutert Herr Baurmann, dass auf seinen Hinweis der Ausschreibungstext bereits zum Themenfeld „Soziales“ modifiziert wurde.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen den nachfolgend erweiterten Beschluss.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, die durch  den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche  „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich  „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten Struktur sowie den beigefügten Erläuterungen  zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Stellenausschreibungstext für die Sitzung des Rates am 06.04.2016 zu überarbeiten bzw. zu kommentieren.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die projektbezogene (temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird. Die Aufgabeninhalte sowie die Personalausstattung ergeben sich aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ in der Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD.

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Anlagen zur Vorlage

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