17.03.2016 - 5 Zuständigkeitsregelung für besoldungsrechtliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Eschweiler weist vorweg darauf hin, dass eine Änderung des Beschlussvorschlages beantragt wird. Der geänderte Vorschlag soll wie folgt lauten:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Zuständigkeit für besoldungsrechtliche Entscheidungen, bei denen anstelle der obersten Dienstbehörde eine Delegation auf die "von ihr bestimmte Stelle" zugelassen ist, auf den Personal- und Verwaltungsausschuss zu übertragen.
Herr Oberbürgermeister Philipp gibt zu bedenken, dass die gewünschte Änderung zu Problemen in der praktischen Handhabung führen könnte; gegebenenfalls würde man häufiger auf
Dringlichkeitsentscheidungen zulaufen. Herr Hammers fügt erläuternd hinzu, dass die besoldungsrechtlichen Entscheidungen unterhalb der Bereichsleitungsebene unter das klassische Verwaltungsgeschäft fallen.
Frau Begolli findet die Vorlage der Verwaltung sehr schlüssig. Sie erkundigt sich, nach welchen Kriterien vorgegangen wird und bittet die Verwaltung, den Personal- und Verwaltungsausschuss unter Einhaltung des Datenschutzes halbjährlich kurz über entsprechende Entscheidungen zu informieren.
Herr Servos spricht sich dafür aus, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung beibehalten wird. Es sollte jedoch eine Beschlussergänzung dahingehend vorgenommen werden, dass die Verwaltung beauftragt wird, halbjährlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses über alle entsprechenden Besoldungs- und Stufenzuordnungsfälle zu berichten, in welchen die Verwaltung ihr Ermessen ausgeübt hat.
Herr Teuku stellt die Frage, wie viele dieser Entscheidungen pro Jahr durch die Verwaltung zu treffen sind. Herr Hammers berichtet, dass allein im Bereich der Feuerwehr jährlich ca. 20 bis 30 Fälle zu prüfen sind.
Der zu Beginn des Tagesordnungspunktes gestellte Beschlussänderungsantrag wird nicht übernommen.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt somit einstimmig den erweiterten Beschluss.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Zuständigkeit für besoldungsrechtliche Entscheidungen, bei denen anstelle der obersten Dienstbehörde eine Delegation auf die "von ihr bestimmte Stelle" zugelassen ist, dem Oberbürgermeister zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, halbjährlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses einen Bericht über die laufenden Besoldungs- und Stufenzuordnungsfälle vorzulegen, welche im Ermessen des Dienstherrn liegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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