16.03.2016 - 8 Aufhebung Durchführungsplan Nr. 2 der ehem. Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreterin Hüllenkremer erkundigt sich, wie nach einer Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 2 die in dem Planbereich verbliebenen Freiflächen baurechtlich zu beurteilen sind.

 

Bezirksbürgermeister Corsten erläutert, dass Baugenehmigungsverfahren dann grundsätzlich auf der Basis des § 34 Baugesetzbuch erfolgten.

 

Frau Ohlmann bestätigt dies. Sie erläutert, dass die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 2 letztendlich ein rein formales Erfordernis darstelle.

 

Vor der Abstimmung erklärt sich Bezirksvertreterin Dr. Kronenberg befangen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren fasst sodann mit einer Enthaltung folgenden einstimmigen

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen zur Kenntnis.

Sie stellt fest, das aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, für den rechtsfehlerhaften Durchführungsplan Nr. 2 einschl. aller Änderungen die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage