17.03.2016 - 10 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiuss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Hildersperger erläutert die Vorlage der Verwaltung und berichtet über das hier erstmals in dieser Form angewandte Vermarktungskonzept, dass darauf abziele, das Verfahren im Gegensatz zu den üblichen Einzelbewerbungen weitgehend im Interessentenkreis gemeinsam durchgeführt werde.

Auf Nachfrage von Herrn Schröer bestätigt sie, dass für die Interessenten bzw. Käufer freie Architektenwahl bestehe.

 

Für die Fraktion der Grünen kündigt Frau Dr. Tintemann Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung an und dankt der Verwaltung für diesen neuen Ansatz in der Vermarktung. Die Nachbarschaft bereits im Vorfeld zusammenzuführen, könne einen nachhaltigen Wert schaffen. 

 

Für die SPD-Fraktion legt Herr Jaramaz dar, dass man diesem Projekt grundsätzlich sehr positiv gegenüber stehe. Wie schon in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg ausgeführt, habe man jedoch Probleme mit der Festsetzung bezüglich des Doppel-/ Einzelhauses. Hier sehe man die Gefahr, dass rechtlich gesehen ein an dieser Stelle nicht gewünschtes Mehrfamilienhaus entstünde. Man beantrage daher, sich dem Beschluss in der Bezirksvertretung anzuschließen, die empfohlen habe, die Bauweise für das östliche Doppelhaus auch für Einzelhäuser im Rechtsplan zu erweitern und auf den Grundstücken 7 und 8 maximal 4 Wohneinheiten zuzulassen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße / Sandhäuschen - gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Überschreitungen der überbaubaren Fläche für Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten mit einer max. Tiefe von 3,0 und einer max. Fläche von 20 m² zuzulassen und dies schriftlich festsetzen,

-die Reduktion der seitlichen Abstandflächen auf 3,0 m zuzulassen und dies schriftlich festzusetzen,

-die Begrenzung der Anzahl von 2 Wohneinheiten je Gebäude aus dem Rechtsplan zu streichen,

-die Bauweise für das östliche Doppelhaus auch für Einzelhäuser im Rechtsplan zu erweitern,

und auf den Grundstücken 7 und 8 maximal 4 Wohneinheiten zuzulassen,

-für die Hausgruppen eine rückwärtige Baugrenze, die gartenseitig im Versatz von 3,0 m die II-Geschossigkeit von der III-Geschossigkeit abgrenzt, im Rechtsplan festzusetzen.

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 940 – Laurentiusstraße / Sandhäuschen – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=74005&selfaction=print