06.04.2016 - 6 Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt mehrheitlich folgenden

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 922 sowie zur Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

 

Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 922 – Charlottenburger Allee/Elleter Feld - gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB in Anwendung des § 13 Baugesetzbuch wie folgt vereinfacht zu ändern:

Die Festsetzungen der maximalen Gebäudehöhen von 169,00m ü. NHN und 167,00m NHN im nördlichen Teilbereich werden zusammengefasst und in eine maximale Gebäudehöhe von 168,00m ü. NHN geändert.

 

Der Rat beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu sämtlichen Verfahrensschritten der beiden Bauleitplanverfahren, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld -  für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich zwischen Charlottenburger Allee und Haarbachtal gemäß § 10 (1) BauGB in der geänderten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Des Weiteren beschließt der Rat die Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 64Ablehnung: 5Enthaltung: keine

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Anlagen zur Vorlage