21.04.2016 - 11 Gestaltungssatzung - Rombachstraße/Vennbahnweg ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Baal weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand in ihrer Sitzung am 20.04.2016 zu diesem Punkt nicht beraten und damit von ihrem Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Ein Beschluss des Planungsausschusses auch ohne vorherige Empfehlung durch die Bezirksvertretung sei in diesem Fall rechtlich unbedenklich.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Rombachstraße / Vennbahnweg – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage