21.04.2016 - 10 Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die bisherigen Beratungen zu diesem Projekt, in denen seine Fraktion die Qualität des Städtebaus kritisiert habe. Insbesondere sei man nach wie vor der Auffassung, dass das Gebiet übererschlossen und der Anteil an Verkehrsflächen zu hoch sei, insgesamt halte man das städtebauliche Konzept an dieser Stelle für nicht richtig. Angesichts des  Bedarfs an bezahlbarem Wohnungsraum habe man sich dennoch entschlossen, den Satzungsbeschluss mitzutragen und das Grundstück an den Markt zu bringen, um damit dringend benötigten öffentlich geförderten Wohnungsbau realisieren zu können.

 

Für die SPD-Fraktion berichtet Herr Müller, dass in der Bezirksvertretung Aachen-Brand zunächst die Sorge geäußert worden sei, dass die vereinfachte Änderung zu noch höherer Dichte und noch mehr Stellplätzen und damit auch mehr Verkehrsbelastung führen werde, letztlich habe die Verwaltung die Gründe für die Änderung nachvollziehbar dargelegt. Die Bezirksvertretung sei dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt, so dass man auch im Planungsausschuss nun dem Rat den Satzungsbeschluss empfehlen wolle.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

Reduzieren

Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 943 –Rombachstraße/Vennbahnweg- gemäß § 4a (3) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          Entnahme der Festsetzung der Bauweise: Hausgruppen

-          Entfall der Festsetzung der Zulässigkeit von 2 Wohneinheiten je Wohngebäude

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 943 -Rombachstraße/Vennbahnweg- gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage