20.04.2016 - 6 Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Willen verweist auf die Vorlage und teilt ergänzend mit, dass durch die vorgeschlagene vereinfachte Veränderung der Bauleitplanung die Grundzüge der Planung nicht berührt würden. Es sei ein Vorschlag für eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes eingebracht worden, demzufolge anstelle von Einfamilienhäusern bis zu zwei Wohneinheiten je Wohngebäude erstellt werden dürften. Aufgrund der allgemeinen Verschärfung der Wohnungsmarktsituation und der Forderung nach kostengünstigen Wohnungen schlage die Verwaltung vor, die drei überbaubaren Grundstücksflächen im Zentrum des Plangebietes hinsichtlich einer alternativen Zulässigkeit von Geschosswohnungsbau zu ändern. Die Änderung der Planung ermögliche ein breites Nutzungsspektrum des zentralen Bereiches, so dass die Stadt Aachen entweder in Richtung einer Einfamilienhaus- oder einer Geschosswohnbebauung agieren könne, um so öffentlich geförderten Wohnungsbau in benötigter Geschossbauweise zu erstellen. Als Auswirkung erhöhe sich allenfalls die Anzahl der Wohneinheiten.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF hat Erklärungsbedarf bezüglich der Änderung der Wohneinheiten. Er unterstützt den Bau von neuen Wohneinheiten, insbesondere von öffentlich gefördertem Wohnungsbau und hält bezahlbaren Wohnungsbau für dringend erforderlich.

Bezüglich der Parkplatzsituation habe er den Eindruck, dass der Bereich Brander Feld so  verdichtet würde, dass letztendlich eine Bebauung wie auf Driescher Hof entstehe. Die gesamte Heussstraße und die Rombachstraße würden mit einem durchgehenden Block bebaut. Weiterhin werde auf dem Gelände neben der dort ansässigen Schreinerei in der Rombachstraße ein 4-eckiges Gebäude mit 50 Wohneinheiten auf engstem Raum entstehen. Er hält die Begrenzung der Wohnungsanzahl pro Haus im Hinblick auf die Parkplatzsituation für erforderlich. Die SPD-BF habe den TOP 5 wegen Beratungsbedarf verschieben lassen. Trotz der Vorgärten solle die Möglichkeit erhalten bleibe, dort PKW abzustellen.

 

Herr Willen antwortet Herrn Hellmann, dass sich die Kubatur der Baukörper nicht ändere. Es handele sich um städt. Grundstücke, die durch den Fachbereich Immobilienmanagement vermarktet würden. Neben der Gestaltungssatzung bestehe im Rahmen der Vermarktung die Möglichkeit, auf die Ausführungen der Gebäude Einfluss zu nehmen. Erst nach Vorlage der Entwürfe und deren Prüfung durch die Verwaltung werde der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen. Selbstverständlich werde in der Stadt Aachen der öffentlich geförderte Wohnungsbau berücksichtigt. Öffentliche Parkplätze seien in den Planstraßen vorgesehen. Notwendige Parkplätze für die Anwohner würden in der Heussstraße in einer Tiefgarage eingeplant.

 

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF ist der Meinung, dass in Brand der Wohnungsbau gefördert werden solle. Da viele Familien nach Brand zögen, stehe er dem Bau von Einfamilienhäusern positiv gegenüber. Wegen der weitergehenden Flächenversiegelung durch die Bebauung sollten die verbleibenden Flächen so gestaltet werden, dass sie nicht nur als Parkflächen dienen. Insoweit begrüße er den Bau einer Tiefgarage. Seine Fraktion halte eine Begrünung von Carport- und Dachflächen für sinnvoll.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF kann sich den Ausführungen und Bedenken ihrer Vorredner hinsichtlich einer weiteren Verdichtung anschließen. Zwischen der Sitzung der Bezirksvertretung Brand und der Planungsausschusssitzung lägen lediglich 24 Stunden. Aufgrund der bekannten Abläufe in den Fraktionen sei es problematisch, innerhalb so kurzer Zeit eine Abstimmung vorzunehmen, zumal die Bezirksvertretung Brand nur ein Anhörungsrecht besitze. Sie würde es deshalb begrüßen, wenn die Bezirksvertretung im Rahmen der Gestaltungssatzung früher in die Thematik eingebunden würde. Sie bittet darum, zukünftig Gestaltungssatzungen nicht 24 Stunden vor der Sitzung des Planungsausschusses erstmalig von der Bezirksvertretung behandeln zu lassen, sondern frühzeitig im Vorfeld.

 

Herr Müller von der SPD-BF kommt nochmals auf die Parkplatzsituation zurück, wonach die Parkplätze für die Bewohner der Wohnblöcke im Kellerbereich geplant seien, und fragt nach dem Parkplatzschlüssel für die Einfamilienhäuser im Innenblock.

 

Herr Willen erklärt anhand eines Planes, dass die Fläche im Bereich zwischen Vennbahncenter und der Wohnbebauung jeweils als Sammelstellplatzfläche bzw. Gemeinschaftsgaragenfläche mit mind. 1 Stellplatz pro Wohneinheit eingeplant werde, wobei weitere zusätzliche offene Stellplätze möglich seien.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF hält die Änderung des Planes doch für gravierend, da in dem genannten Bereich bislang Einfamilienhäuser geplant waren und jetzt Geschosswohnungsbau vorgesehen werde. Er hätte es begrüßt, wenn der in der Sitzung gezeigte Plan Bestandteil der Vorlage gewesen wäre. Auf seine Nachfrage, ob in den Stichwegen geparkt werden darf, antwortet Herr Willen, dass dort kein permanenter Parkraum vorgesehen sei. Zwar sei in diesem Bereich ursprünglich die Realisierung von Einfamilienhäusern vorgesehen worden, doch sei der Fachbereich gehalten, im Bebauungsplanverfahren auf die aktuelle Entwicklung der Nachfrage zu reagieren.

 

Herr Auler von der CDU-BF berichtet über anfängliche Bedenken bei Durchsicht der Vorlage wegen des Wegfalls der Begrenzung. Nach der heutigen Erläuterung erscheine ihm der Sachverhalt klarer und sinnvoller, so dass er sich nun mit dem Wegfall einverstanden erklären könne.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns kann sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken anschließen. Er bedauert ebenfalls, dass wegen der kurzen Sitzungsreihenfolge für die Bezirksvertretung Brand keine Möglichkeit mehr bestehe, auf den morgen stattfindenden Planungsausschuss Einfluss zu nehmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 943 –Rombachstraße/Vennbahnweg- gemäß § 4a (3) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          Entnahme der Festsetzung der Bauweise: Hausgruppen

-          Entfall der Festsetzung der Zulässigkeit von 2 Wohneinheiten je Wohngebäude

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 943 -Rombachstraße/Vennbahnweg- gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8Ablehnung: 0Enthaltung: 3

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Anlagen zur Vorlage