01.06.2016 - 4 Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Frankenberger vom Fachbereich Immobilienmanagement und teilt mit, dass an der Verwaltungsvorlage mehrere Fachbereiche beteiligt gewesen seien und Herr Frankenberger deshalb möglicherweise nicht alle Fragen beantworten könne.

 

Herr Müller von der SPD-BF berichtet, dass der Bezirksvertretung Brand die Thematik seit vielen Jahren bekannt sei. Der Sportverein Borussia Brand müsse den Spielort in der Karl-Kuck-Straße verlassen, da der Nutzungsvertrag nur bis zum Jahre 2020 gültig sei und dann nicht mehr verlängert werde. Borussia solle daher an den Brander Wall auf die Sportanlage an der Rombachstraße umsiedeln. Die Kosten seien seinerzeit mit 2,2 bzw. 2,3 Mio € errechnet worden. Zurzeit stünden im Haushalt 1.060.000,00 € bereit, es fehlten daher noch 1,2 Mio. € zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme. Aktuell könne nicht gesagt werden, woher die fehlenden Gelder kommen und wie der Umzug durchgeführt werden solle. Am 01.12.2015 sei ein interfraktioneller Antrag gestellt worden, der wie folgt zusammengefasst lautet: „Die Bezirksvertretung erwartet von der Verwaltung Vorschläge, wie die fehlenden 1,2 Mio € in den Haushalt 2016/2017 im Vorgriff auf die Vermarktung des Sportplatzes eingestellt werden können“. Die Verwaltung habe ursprünglich angedacht, das Gelände an der Karl-Kuck-Straße möglicherweise an einen Vorhabenträger zu verkaufen, um so die 1,2 Mio € zu finanzieren. Sollte jedoch eine Planungsvariante angestrebt werden, die eine Einzelvermarktung erforderlich machen sollte, werde der Verkaufserlös erst zu einem späteren Zeitpunkt im Haushalt auftauchen. In der aktuellen Verwaltungsvorlage stehe auf Seite 7 unter Erläuterungen Abs. 4: „Es wurde festgelegt, dass die Aufgabe des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme Rombachstraße/Brander Wall erfolgen soll.“ Auf Seite 8 letzter Absatz heiße es: „Es wurde keine eigenständige Zwischenfinanzierung aufgenommen“. Wenn seitens der Verwaltung davon ausgegangen werde, dass noch 1,2 Mio € benötigt werden, um den Sportplatz am Brander Wall wie geplant zu ertüchtigen, damit Borussia in einem Zug umziehen kann, müsste eine Zwischenfinanzierung in den Haushalt aufgenommen werden. Verwaltungsrechtlich sei es seiner Meinung nach aber nicht möglich, den Verkaufserlös aus der Sportfläche Karl-Kuck-Straße unmittelbar für die Umsiedlung der Borussia an den Brander Wall festzuschreiben. Der Verkaufserlös fließe zunächst in den Haushalt der Stadt Aachen ein. Auf Seite 9 heiße es: „Sollte im weiteren Verfahren eine Einzelvermarktung sinnvoll sein, so ist die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen“. Offiziell liege seitens der Verwaltung kein Bericht vor, woher die 1,2 Mio € kommen könnten. Der vorliegende Antrag der SPD-BF sei daher nicht beantwortet worden. Auf Seite 9 Abs. 4 heiße es weiter: „Für die gesamte Maßnahme muss ein komplettes Lärmgutachten erstellt werden“. Sollten sich hieraus Folgekosten ergeben, weil Baumaßnahmen erforderlich werden, wäre auch deren Finanzierung nicht gesichert. Er vermisse eine verbindliche Aussage der Verwaltung, dass durch Vermarktung der jetzigen Spielfläche an der Karl-Kuck-Straße eine Finanzierung des bislang ungedeckten Bedarfs garantiert werde.

 

Herr Frankenberger bestätigt, dass die Finanzierung noch nicht vollkommen geklärt sei. Der über die im Etat enthaltenen 1,2 Mio € hinausgehende Bedarf müsse über einen Grundstücksverkauf gedeckt werden. Diese Verfahrensweise sei aufgrund ähnlicher Erfahrungen des Fachbereichs Immobilienmanagement mit einer Vermarktung in Haaren vorgesehen worden. Herr Frankenberger verweist auf die Vorlage zum Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße. Sobald eine konkrete Planung festgelegt sei und klar werde, wieviel Quadratmeter Bauland berücksichtigt werden könnten, könne mittels einer Ausschreibung ein Investor gesucht werden. Erst dann lasse sich zuverlässig abschätzen, wie hoch die Einnahmen seien. Bezüglich des Lärmschutzgutachtens teilt Herr Frankenberger mit, dass dieses im Sommer (Juli/August) vorliegen werde. Allerdings könnten dadurch tatsächlich zusätzliche Kosten entstehen.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Frankenberger und erklärt, dass dieses Thema seit langem die Bezirksvertretung und natürlich auch den betroffenen Verein begleite und belaste. Mit dem gemeinsamen Antrag sollte die Maßnahme weiter vorangetrieben werden. In der Vorlage seien die vorhandenen 1.060.000,00 € erwähnt. Zunächst gelte es, zwei Maßnahmen umzusetzen, zum einen den Tennenplatz in einen Kunstrasen umzuwandeln und zum anderen, den Naturrasenplatz zu verbessern und einzuzäunen. Diese beiden Maßnahmen sollten schnellstmöglich nach Vorlage des Gutachtens im Sommer 2016 mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. Für das Jahr 2017 sollten weitere Mittel zur Realisierung der Gesamtmaßnahme in den Haushalt eingeplant werden. Sie sehe die Bezirksvertretung in der Verantwortung und schlage folgende Erweiterung des Beschlussvorschlages vor:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand fordert die Verwaltung auf, mit den Maßnahmen 1 + 2 im Jahre 2016 zu beginnen und die Mittel für die Maßnahme 3 in 2017 einzuplanen.

 

Herr Hellmann bekräftigt, dass sich die SPD-BF dem Antrag anschließen wolle. Seiner Meinung nach fehle die Haushaltsstelle für die 1,2 Mio € unabhängig davon, wo das Geld herkomme. Es sei Sache der Verwaltung, einen Finanzierungsvorschlag zu machen.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF entgegnet, dass die letztendliche Entscheidung über den Haushalt dann Sache der Politik sein werde.

 

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF hinterfragt die Kosten der geplanten Maßnahme. Demnach sei ein Betrag in Höhe von 1.600.000,00 € für ein Umkleidehaus mit Jugend- u. Schulungsraum sowie eine Hausmeisterwohnung veranschlagt. Diese Schätzung für das Gebäude halte er für überhöht und bittet um Prüfung, ob es günstigere Lösungen gebe.

 

Herr Frankenberger nimmt diese Frage mit in die Fachverwaltung.

 

Ratsherr Blum von der FDP erklärt, dass man lange um eine Lösung für Borussia Brand gerungen habe. Die Entwicklung innerhalb des Vereins sei problematisch gewesen, doch solle ihm die Möglichkeit gegeben werden, weiter Fußball spielen zu können. Da man dem Verein gegenüber in der Pflicht stehe, schließe er sich dem ergänzten Beschlussvorschlag von Ratsfrau Lürken an. Obwohl die Gesamtfinanzierung noch nicht gesichert sei, müsse trotzdem alles daran gesetzt werden, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Spielbetrieb an der neuen Stätte zu ermöglichen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns ist der Auffassung, dass mit den Maßnahmen 1 + 2 begonnen werden müsse. Es treffe aber zu, dass bei den verbleibenden 1,2 Mio € ein Fragezeichen gesetzt werden müsse. Er regt an, in nächster Zeit ein Gespräch mit dem Verein, der Fachverwaltung und der Bezirksvertretung Brand zu führen, um die Pläne und Absichten für die Maßnahme 3 zu konkretisieren.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Herrn Frankenberger.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung im Jahre 2016 mit der Umsetzung der Maßnahmen 1 + 2 zu beginnen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Mittel zur Realisierung der Maßnahme 3 für das Haushaltsjahr 2017 einzustellen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=75238&selfaction=print