14.06.2016 - 4 BodenvorratspolitikAntrag der Fraktion von CDU ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 14.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn der Beratung hielt Herr Frankenberger einen die Vorlage ergänzenden Vortrag. Die Power-Point-Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Anschluss wies Herr Frankenberger auf Nachfrage von Frau Begolli nochmals darauf hin, dass eine Rückführung der Erlöse aus Grundstücksverkäufen haushaltsrechtlich nach dem neuen Recht nicht möglich sei.
Herr Kuckelkorn bedankte sich für die SPD-Fraktion bei Herrn Frankenberger für den Vortrag. Es zeige sich, dass der Antrag von CDU und SPD in die richtige Richtung gehe. Gerade für den Bereich des geförderten Wohnungsbaus sei es ein gutes Instrument. Er wies auf den bereits vor der Sitzung verteilten geänderten Beschlussvorschlag hin und bat den Ausschuss, diesem zu folgen.
Frau Hörmann schloss sich dem Dank an Herrn Frankenberger an, teilte jedoch mit, dass sich ihre Fraktion über die Vorlage geärgert habe. In der Vorlage werden 2 Vorschläge gemacht, wie ein Bodenfonds gegebenenfalls umgesetzt werden könne, jedoch würde die Verwaltung auf den 2. Vorschlag im weiteren Verlauf der Vorlage nicht eingehen.
Insgesamt begrüße ihre Fraktion jedoch den Antrag von CDU und SPD und sie würden dem geänderten Beschlussvorschlag zustimmen.
Für die CDU-Fraktion bedankte sich Frau Lürken für die Vorlage und den Vortrag der Verwaltung. Sie zeigte sich dankbar dafür, dass die Verwaltung auch die Schwierigkeiten des Themas aufgezeigt habe. Da andere Fraktionen bereits ähnliche Anträge gestellt haben, ginge sie davon aus, dass es zu dem Beschlussvorschlag eine breite Mehrheit geben würde.
Herr Moselage teilte für die FDP mit, dass zunächst überlegt werden müsse, wo die Stadt Aachen neue Baugebiete ausweisen könne. Weiter wäre zu klären, wie die Stadt Aachen in den Besitz bebaubarer Grundstücke gelangen könne. Denn ohne Grundstücke sei eine weitere Stadtentwicklung nicht möglich.
Frau Begolli wies für die Fraktion DIE LINKE darauf hin, dass gerade bei einem so wichtigen Thema interfraktionell zusammengearbeitet werden solle.
Abschließend merkte Herr Feiter an, dass es in absehbarer Zeit (ca. 5-8 Jahre) nicht mehr möglich sein werde, die derzeitigen Erträge aus Grundstücksverkäufen zu erzielen, da die Stadt Aachen nicht mehr genügend Grundstücke zur Verfügung habe. Die derzeitige Entwicklung des Flächennutzungsplanes führe nicht zu einer erheblichen Verbesserung der Situation. Durch einen Bodenvorratsfonds könne die Stadt Aachen auf dem Immobilienmarkt deutlich aktiver sein.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss ist der Überzeugung, dass die Verwaltung eine aktive Rolle in der Bodenbewirtschaftung hat und diese noch weiter verstärken muss. Dazu ist es erforderlich, Prioritäten und Zielsetzungen für den zukünftigen Einsatz der Haushaltsposition "Allgemeiner Grunderwerb" zu definieren und damit verbunden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss bittet die Verwaltung, in der nächsten Sitzung die Prioritäten und Zielsetzungen ihrer Bodenbewirtschaftung vorzutragen und vorzustellen, in welchem Umfang Mittel des "Allgemeinen Grunderwerbs" hierfür in Anspruch genommen werden. Ferner bittet der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss um Darstellung, wie hoch der Anteil des "Allgemeinen Grunderwerbs" ist, der durch Einnahmen bei Grundstücksveräußerungen gedeckt wird.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hält am Ziel der aktiven Bodenvorratspolitik fest und wird gemeinsam mit der Verwaltung an einem Finanzierungskonzept arbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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