15.06.2016 - 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 15.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Holzbach informiert die Bezirksvertretung über die anstehende Maßnahme zur Sicherung des Hangs.
In diesem Zusammenhang möchte Herr Weise wissen, warum die Stadt Aachen verpflichtet sei, diese Maßnahme durchzuführen. Hierzu erläutert Herr Holzbach, dass der Hang im städtischen Eigentum ist und lediglich die Zufahrt zu den angrenzenden Häusern Privatgelände sei.
Frau Perschon möchte wissen, warum diese Maßnahme derart hohe Kosten verursacht. Hierzu legt Herr Holzbach dar, dass die geplante Maßnahme die einzig sinnvolle Alternative darstelle, da anderenfalls der Hang abgetragen werden müsse und die Zufahrt zu den Häusern zu sperren wäre. Dies ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grundstücke jederzeit sowohl für den Privat- als auch für den eventuellen Rettungsverkehr erreichbar sein müssten, nicht möglich.
Herr Gilson stellt fest, dass man wegen fehlender Alternativen nicht umhin käme, der Maßnahme trotz der hohen Kosten zustimmen.
Herr Holzbach führt ergänzend aus, dass der hohe Preis u. a. zum einen der starken Hanglage und den Bodenverhältnissen geschuldet sei.
Herr Krenkel gibt zu bedenken, dass evtl. der Lkw-Verkehr als Mitverursacher für die Hangschäden verantwortlich sei. Hierzu legt Herr Holzbach dar, dass der Hang lediglich durch Pkw und durch die städtische Müllabfuhr befahren werde.
Auf Nachfrage erklärte er, dass eine hohe Dringlichkeit zur Durchführung der geplanten Maßnahme gegeben sei, um weitere Schäden größerer Art zu verhindern.
Auch Frau Pütmann ist der Auffassung, dass eine Abtragung des Hanges nicht möglich sei, da zum einen während der Bauphase kein Rettungsweg vorhanden sei und zum anderen ggf. weitere Prüfmaßnahmen hinsichtlich Versorgungsleitungen, Kampfmittel etc. durchgeführt werden müssten.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Bereitstellung der erforderlichen überplanmäßigen Mittel, die Umsetzung der Hangsicherung auf Grundlage der Pläne E1, E2, E4+ E5 zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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