21.06.2016 - 4.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Plum zeigt sich verwundert über die Anzahl der Räumlichkeiten.

 

Da Frau Grehling die Gründe für die Anzahl der Räumlichkeiten nicht bekannt seien, sichert sie eine Erläuterung für die nächste Ratssitzung durch die Fachabteilung zu.

 

Herr Kind ergänzt, dass die Anzahl der Räumlichkeiten gegebenenfalls auf den sozialpädagogischen Bedarf zurückzuführen sei.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg hinterfragt die Notwendigkeit der Sanierung. Für ihn sei unklar, ob die Sanierungsmaßnahme nicht planbar gewesen sei, weshalb im Rahmen der Haushaltsausführung über-/außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden müssten.

 

Frau Grehling stellt klar, dass nicht die Sanierung an sich, sondern vielmehr eben die Planung eingeleitet werden soll. Durch den Mittelbeschluss werden lediglich Planungsmittel bereitgestellt, um die erforderliche Planungstiefe zu erreichen. Aufgrund von Prioritätensetzungen könnten sich im Rahmen der Haushaltsausführung Änderungen ergeben. Planungskosten seien maßnahmenbezogen und nicht pauschal bereitzustellen. Durch die veränderte Prioritätensetzung könnten die Mittel durch eine Einsparung bei anderen Maßnahmen gedeckt werden.

Sie weist darauf hin, dass Planungskosten, die investiv verausgabt werden, konsumtiv umzubuchen seien, wenn die Maßnahme nicht umgesetzt werde.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 210.000,00 € in 2016 im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen.