15.06.2016 - 6 Breitband

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

In einem Vortrag erläutert Herr Begaß die Vorlage zu diesem Top. Für Fragen stehen zusätzlich noch Roman von der Lohe, Mitarbeiter FB 02 und Andre Schnittker, FB01, Referent des Oberbürgermeisters, zur Verfügung. Wie man sieht ist das Thema Digitalisierung sehr umfassend, es reicht von Aachen 2025 – informieren,  sensibilisieren über den ats und den Digital HUB – planen, realisieren bis zum Thema Infrastruktur, die zwar mit Breitband mittlerweile ganz gut ausgestattet ist, jedoch trotzdem noch blinde Flecken aufweist.

Wichtige Fragen sind daher: Was ist erforderlich in der Zukunft? Wer ist zuständig? Ist die Finanzierung gesichert? Derzeit sind sowohl Herr Schnittker als auch Herr von der Lohe stark in das Thema involviert. Allerdings müssen deren originäre Zuständigkeiten auch erhalten werden, insofern sind für dieses Thema Fördergelder beantragt worden.

Herr Adenauer pflichtet dem bei und bemerkt, dass vor kurzem bei der StädtRegion Aachen die Stelle eines Breitbandkoordinators geschaffen worden ist, die 80/20 finanziert ist.

Frau Kehren ergänzt mit der Frage, wie die Rolle der StädteRegion da einzuordnen ist, und welche Verzahnung es mit der StädteRegion an dieser Stelle gibt.

Herr Begaß klärt auf, dass die Förderung zur Einrichtung eines Breitbandkoordinators durch Bundes- und Landesmittel voll finanziert werden kann. Letztendlich hängt es von der Höhe der Dotierung ab, ob man eine 80%ige oder eine 100%ige Förderung hat.

Da die StädteRegion für eine völlig andere räumliche Ausdehnung verantwortlich ist, die Stadt hingegen den Wissenschaftsbereich bedienen muss, hat man sich dazu entschlossen die Beantragung für StädteRegion und Stadt separat vorzunehmen. Nach dem Aachen-Gesetz ist die Stadt Aachen zudem nicht zuständig für die Verkehrsinfrastruktur, das hat die StädteRegion übernommen.    

Da die Förderung des Breitbandkoordinators sich aus Personalkosten: 150.000 Euro und Beratungsförderung 50.000 Euro zusammen setzt kann es sein, dass nur die Personalkosten genehmigt werden. Darauf angesprochen entgegnet Herr Begaß, dass man dann trotzdem mit der Arbeit beginne, aber eben mit weniger Schwung. Bei konkreten Maßnahmen muss man wahrnehmen, dass der ländliche Raum tatsächlich unterversorgt ist. Daher pochen diese stärker auf eine Erstversorgung. Wichtig für uns ist es an den Schnittstellen präsent zu sein und die Vernetzung zu gewährleisten.   

Frau Kehren weist darauf hin, dass am Freitag ein Pressetermin zum Thema  Breitband in Eilendorf stattfindet. Sie fände es schön, wenn zukünftig die Mitglieder des Ausschusses über Termine die sie betreffen könnten vorab informiert werden könnten.

Für konkrete Fragen zum Thema Breitband stehen Herr Begaß, Herr von der Lohe und Herr Schnittker gerne zur Verfügung.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung eines leistungsstarken Breitbandstandards in Aachen für Wirtschaft, Wissenschaft und die Bürger. Er beauftragt die Verwaltung, Fördergelder  nach den nachfolgend aufgeführten  Richtlinien zur Finanzierung einer Koordinierungsfunktion für den Breitbandausbau zu beantragen; da lt. beiden Richtlinien eine Förderquote von 100% zu erzielen ist, würden sich auf der Kostenseite keine Auswirkungen für die Stadt Aachen ergeben.

  1. Landesförderrichtlinie der sog. ‘Enabling Maßnahmen‘ (noch in der Freigabe)

150.000 € über drei Jahre zum Einsatz von Breitbandkoordinatoren und/oder Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten/-plänen

  1. Richtlinie ‘Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Beratungsleistungen bis max. 50.000 €

 

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