01.09.2016 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zolla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann verweist auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Tischvorlage, mit der eine verspätet abgegebene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG behandelt wird. Aus dieser Stellungnahme ergebe sich jedoch keine Änderung der Planung, so dass eine Beschlussfassung hierüber nicht erforderlich sei.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Das Vorhaben sei mehrfach beraten und aufgrund dieser Beratungen überarbeitet und auch tatsächlich verbessert worden, in der jetzt vorliegenden Fassung könne man das Projekt auf den Weg bringen.

 

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau an, dass seine Fraktion einem Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan nicht zustimmen werde. Die Argumente, die zu dieser Entscheidung geführt haben, seien in den letzten Ausschusssitzungen bereits vorgetragen worden, als Hauptkritikpunkt sei nur nochmals die die zufriedenstellend gelöste Anlieferung zu nennen. Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung des Projekts in dieser Form wolle er jedoch auf einen aus seiner Sicht besonders problematischen Punkt in der Vertragsgestaltung hinweisen. Als Gesamtrealisierungszeitraum seien hier fünf Jahren festgelegt, dies erscheine sehr lang, wenn man bedenke, dass der Ausschuss immer eine gleichzeitige Realisierung aller drei Teile gefordert habe. Es sei nicht erkennbar, ob eine gesamtschuldnerische Haftung gegeben sei, wenn diese Gleichzeitigkeit nicht eingehalten werden könne. Es sei fraglich, ob mit den vorgesehenen Regelungen die Forderungen des Ausschusses wirksam umgesetzt werden könnten.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man grundsätzlich bereit sei, den Satzungsbeschluss auf der Grundlage der vorliegenden Pläne zu fassen. Unabdingbare Voraussetzung sei jedoch, dass sowohl die Gleichzeitigkeit der Realisierung aller Teile des Vorhabens als auch die Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vertraglich wirksam abgesichert sei. Von dieser Forderung werde man sich auch jetzt nicht verabschieden.

 

Für die Fraktion Die Linke stellt Herr Beus fest, dass die nochmalige Beratung des Vorhabens im Architektenbeirat zu einer deutlichen Verbesserung der architektonischen Qualität geführt habe. In dieser Form werde man dem Satzungsbeschluss zustimmen, wenn man auch weiterhin Vorbehalte hinsichtlich der großen Erdgeschossflächen entlang der Zollamtstraße habe. Hier bleibe zu hoffen, dass es den Investoren gelinge Nutzungen zu finden, die ausreichend Belebung für diesen Bereich bringen könnten.

 

Herr Larosch erläutert die im Durchführungsvertrag getroffenen Regelungen bezüglich der Gleichzeitigkeit der Realisierung der einzelnen Teilprojekte. Danach müssten alle drei Teile innerhalb von 5 Jahren ab Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Der öffentlich geförderter Wohnungsbau müsse hergestellt sei, wenn zwei der drei Teile realisiert seien. Für den Fall, dass diese Regelungen nicht eingehalten würden, gebe es zwar eine Vertragsstrafe, der Vertrag biete jedoch andere Möglichkeiten der Sanktionierung bis hin zur Aufhebung des Bebauungsplans und Rückabwicklung der Verträge.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Gilson, Rau, Plum und Beus sowie seitens der Verwaltung Herr Larosch und Herr Schaffert beteiligen, stellt der Vorsitzende fest, dass es hinsichtlich der Verankerung der Forderungen des Ausschusses zur gleichzeitigen Realisierung der einzelnen Teile und des öffentlich geförderten Wohnungsbaus noch offene Fragen gebe, die bis zur Ratssitzung geklärt werden müssten.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die vorgetragenen Fragen zum Durchführungsvertrag zeitnah zu beantworten.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen

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Anlagen zur Vorlage