31.08.2016 - 9 Münsterstraße zwischen Vennbahnquerung und Wilh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Poth verweist auf die Vorlage und teilt ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation mit, dass der Ausbau der Münsterstraße seit vielen Jahren die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschäftigt habe. Aufgrund der neuen Wohnbebauung und des fehlenden Gehwegs sei der Ausbau des betreffenden Straßenabschnitts dringend notwendig. Der Gehweg sei aktuell aus Verkehrssicherungsgründen provisorisch mit einer Markierung abgetrennt worden. Es gebe heute keine barrierefreie Querungsmöglichkeit und die Entwässerung sei nicht in einem optimalen Zustand. Der kritische Teil der Münsterstraße zwischen Vennbahnweg und dem Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße von 140 m werde mit der Maßnahme bereinigt. Die 6,50 m breite Fahrbahn ermögliche, das Parken am Fahrbahnrand zur Geschwindigkeitsdämpfung abschnittsweise zuzulassen. An der Vennbahnkreuzung sei eine Querungsstelle mit Aufmerksamkeitsfeld für blinde und sehbehinderte Menschen vorgesehen, außerdem eine Nullabsenkung für Mitbürger, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen seien. Aktuell stünden Verhandlungen mit der StAWAG zur Verlegung der erforderlichen Leitungen an. Haushaltstechnisch bedingt werde mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2017 bei einer Bauzeit von 6 Wochen unter Vollsperrung der Straße begonnen.
Die Bezirksvertretung Brand habe zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, 50.000,00 Euro Planungsmittel in den Haushalt 2017 einzustellen, um den ausstehenden Abschnitt der Münsterstraße zwischen Vennbahnquerung und Autobahnbrücke zu planen. Für die Einstellung der Investitionsmittel für diese weitergehende Baumaßnahme im Haushalt seien eine ausführungsreife Planung und eine zuverlässige Kostenangabe erforderlich. Diese Voraussetzungen müssten bis Mai 2017 vorliegen, um weitere Mittel im Haushaltsjahr 2018 einzustellen mit dem weiteren Ausbau beginnen zu können.
Frau Poth bittet um Mitteilung, ob die Bezirksvertretung Brand eine Bürgerinformation für die unmittelbar betroffenen Anwohner wünscht.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich für die Ausführungen und die Nutzung der im Haushalt eingestellten 50.000,00 Euro.
Herr Auler von der CDU-BF fragt im Hinblick auf die Abstimmung mit der StAWAG, ob auch Gespräche wegen Breitbandausbau mit NetAachen, Unitymedia oder Telekom vorgesehen seien.
Frau Poth teilt mit, dass sie diese Frage aktuell nicht beantworten könne. Sie versichert allerdings, dass diesbezüglich zumindest Leerrohre gelegt werden könnten, da dies im Gesamtkostenrahmen nicht relevant seien.
Herr Hußmannn von der GRÜNE-BF befürwortet eine Bürgerinformation und plädiert dafür, die geplante Maßnahme mit den anderen Ausbauarbeiten im Umfeld abzustimmen.
Herr Hellmann von der SPD-BF erklärt, dass im Zusammenhang mit dem Ausbau der Trierer Straße vor ca. 5 Jahren den Brander Bürgerinnen und Bürgern die Verschiebung des Ausbaus der Münsterstraße dargelegt worden sei. Die für die Münsterstraße bereits im Haushaltsmittel vorgesehenen Mittel seien nach Fertigstellung der Trierer Straße aber nicht mehr vorhanden gewesen. Nach jahrelangen fruchtlosen Versuchen, die Haushaltsmittel für den Ausbau der Münsterstraße wieder in den Haushalt einzustellen, sei er nun erfreut darüber, dass mit den Ausbauarbeiten bald begonnen werden könne. Unzufrieden sei er jedoch über die entstehende Lücke von Vennbahnweg bis Autobahnbrücke. Unverständlich sei für ihn, dass für die Planung die genaue Kostenkalkulation so früh vorgelegt werden müsse, obwohl die Maßnahme erst für das Jahr 2018 im Haushalt eingestellt werden solle.
Frau Poth bestätigt, dass der Umbau der Trierer Straße vor dem Ausbau der Münsterstraße erfolgen musste und aus verkehrlichen Gründen nicht zeitgleich gearbeitet werden konnte. Die Verzögerung begründet sie damit, dass die Fachverwaltung auch über die Bezirksgrenzen hinaus planen müsse und anderweitig höhere Prioritäten zu berücksichtigen gewesen seien. Der Grauenhofer Weg sei in einem viel schlechteren Zustand gewesen als die Münsterstraße. Die Notwendigkeit der Vorlage einer detaillierten Ausbauplanung für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sei nicht neu und ergebe sich aus § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-NW). Früher habe die Kämmerin einen Kostenrahmen als ausreichend angesehen, dies werde aber mittlerweile nicht mehr akzeptiert. Der Kostenrahmen für diese Maßnahme betrage grob geschätzt 1,0 Mio EUR bei 6.000 qm Fläche ohne Berücksichtigung von Kostenrisiken, da z. B. Baugrundbeschaffenheit und Entwässerungsproblematik nicht bekannt seien.
Herr Auler von der CDU-BF stellt anhand der Grafik fest, dass eine Kostenschätzung zu einem frühen Planungsstand bis zu 40 % abweichen kann, d. h. bis zu 80 % Schwankungsbreite möglich seien; bei HOI 3 mit entsprechend genauen Planungen liege der Bereich bei +/- 15 %. Hier sei mehr Sicherheit bei der Einplanung für den Haushalt gegeben, wobei natürlich vorab Planungsmittel bereitgestellt werden müssten. Die bereits eingeplanten 50.000 EUR seien für diese Ausbauplanung vorgesehen.
Herr Meyer von der CDU-.BF spricht sich für eine Bürgerinformation aus.
Herr Müller von der SPD-BF kritisiert die Verfahrensweise beim Ausbau des Grauenhofer Wegs und der Münsterstraße, da bei den ersten Einplanungen sowohl Mittel für den Umbau des Grauenhofer Weges als auch der Münsterstraße vorhanden gewesen seien. Seinerzeit sei der Ausbau der beiden Straßen zurückgestellt worden, um einen gleichzeitigen Umbau der Trierer Straße zu vermeiden. Während der Grauenhofer Weg im laufenden Jahr umgebaut werde, seien für die Münsterstraße im Abschnitt von Vennbahnweg bis Autobahnbrücke keine Haushaltsmittel mehr vorgesehen worden. Die Politik müsse die Entscheidungen über die Prioritäten treffen und solle sich diese nicht von der Verwaltung aufzwingen lassen.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns befürwortet die Vorlage. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 28.10.2015 sei der Ausbau der Münsterstraße zuletzt thematisiert worden.
Dabei sei ein einstimmiger Beschluss gefasst worden, die entsprechenden Mittel einzubringen und die Planungen für das Reststück auf den Weg zu bringen. Die zeitliche Abfolge sei aber aktuell völlig unklar. Trotz der Kenntnis über die personellen Engpässe müsste bei Freigabe der der Haushaltsmittel in ca. 8 Wochen eine entsprechende Planung erarbeitet werden. Das Thema müsse nach wie vor politisch begleitet und die Einstellung der Mittel in den Haushalt beobachtet werden. Er fragt Frau Poth, ob durch den Fachbereich für die Maßnahme Mittel angemeldet worden seien.
Frau Poth ergänzt, dass neben § 14 Gemeindehaushaltsverordnung auch das Tariftreue- und Vergabegesetz zeitlich einschränke, da dieses Gesetz die Verwaltung verpflichte, ab einer Summe i.H.v. 28.000 EUR in den Wettbewerb zu gehen. Bei genügend Personalkapazität könnten die Planungen im Fachbereich erfolgen, dem sei aber leider nicht so. Die Frage von Herrn Bezirksbürgermeister Tillmanns beantwortet Frau Poth dahingehend, dass die eingestellten 50.000 EUR für die Planung der Münsterstraße eingeplant gewesen, allerdings jetzt anderweitig verwendet worden seien. Zusätzliche Planungsmittel seien nicht angemeldet worden.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF stellt fest, dass die Politik für diese 50.000 EUR Planungsmittel für die Münsterstraße gekämpft habe. Es sei daher erforderlich, die politischen Gremien rechtzeitig über einen weitergehenden Finanzbedarf von 50.000 EUR durch den Fachbereich zu informieren.
An dieser Stelle verweist Frau Poth auf ein während der Diskussion entstandenes Missverständnis, da im letzten Absatz der Vorlage eine Gesamtsumme von 350.000 EUR genannt werde; je 50.000 EUR seien in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 als Haushaltsmittel veranschlagt worden. Die für das Jahr 2017 eingebrachten 50.000 EUR würden für die erforderliche Planung des nächsten Bauabschnittes genutzt und reichten für die Anmeldung der Haushaltsplanung aus.
Herr Auler von der CDU-BF bittet um Aufklärung darüber, warum die für 2016 vorgesehenen Planungsmittel nicht für die Planung des nächsten Straßenabschnitts verwendet worden seien.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2014_045_L und 2014_045_RQ den Ausführungsbeschluss für die Münsterstraße, vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2017, zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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135,2 kB
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