14.09.2016 - 6 Neuausrichtung Abfallwirtschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 14.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Neumann bedankt sich stellvertretend für die Fraktion Die Grüne für die Abwicklung des Prozesses zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft. Dennoch gebe es zwei Punkte anzumerken. Das Hauptanliegen sollte die Reduzierung des Abfalls sein. Dies werde durch die Satzung so jedoch nicht erreicht. Die Fraktion Die Grüne wolle deshalb darum bitten, von der von der Einführung einer Mindestabfallmenge pro Person Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kritisiere man die sehr starke Steigerung im Bereich der Müllgebühren. Ein Bedarf sei zweifelsohne vorhanden, allerdings sei die hier vorgesehene Erhöhung unverhältnismäßig. Man beantrage seitens der Fraktion Die Grüne eine erneute Diskussion, um hoffentlich eine gemäßigtere Lösung gefunden zu finden.
Ratsherr Servos berichtet als Vorsitzender des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, dass dieser den jetzigen Punkt 6 der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion beschlossen habe. Die Begründung gleiche der, die Ratsherr Neumann gerade vorgetragen habe. Die Satzung ebenso wie der Nachtrag zur Satzung habe man einstimmig verabschiedet.
Er wolle allen an der Diskussion Beteiligten seinen Dank aussprechen. Man habe in diesem sehr komplexen Verfahren geschafft, aus über einem Dutzend Varianten mit mehreren Steuerungsparametern jeweils einen gemeinsamen Vorschlag der Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Lediglich in dem Punkt zum Mindesttonnenvolumen herrsche noch ein Dissens.
Mit der Satzung würden 55 % der Haushalte in der Stadt entlastet. Damit erreiche man eine Balance, die viele Jahre nicht vorhanden gewesen sei. Sicherlich gebe es auch kritische Punkte. Dies sei auch durch die Bürgerbeteiligung in der Sitzung des Bürgerforums deutlich geworden. Wenngleich hier gemessen an den betroffenen Haushalten eine relativ geringe Personenzahl an der Diskussion habe teilhaben wollen, müsse man dies sehr ernst nehmen. Die Fraktion Die Grüne habe daraufhin ihre Position überdacht und angepasst, was löblich und rechtens sei. Die SPD-Fraktion sei in ihrer anschließenden Abwägung zu einem anderen Ergebnis gelangt. Für sie sei das Mindestvolumen, obschon es im Einzelfall die benannten Negativeffekte habe, eine für die gesamte Stadt richtige Entscheidung. Deshalb werde sie der Satzungsvorlage auch zustimmen. Wichtig sei, dass in einem Jahr insbesondere hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen auf die Müllwerkerinnen und Müllerwerker sowie hinsichtlich der 14-tägigen Leerung der Biotonnen eine Evaluation stattfinden werde. Dies sei äußerst begrüßenswert.
Ratsfrau Müller erklärt, dass die AfD die vorgelegte Abfallwirtschaftssatzung ablehne, weil diese einschneidende Entscheidungen im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürger enthalte.
Sei ein Haushalt bisweilen darauf bedacht gewesen, möglichst wenig Müll zu produzieren, werde er nun gezwungen, in Abhängigkeit von der Personenanzahl der im Haus lebenden Menschen eine größere Mülltonne anzuschaffen. Daneben entstünden durch die Extra-Abrechnung der Biotonne und des Sperrmülls zusätzliche Gebühren. Dies habe zur Auswirkung, dass sich die Kosten der Abfallentsorgung für einen vierköpfigen Haushalt im nächsten Jahr verdreifachten. Sei die Abfallentsorgung in dem Maße kostenintensiver, sei zunächst der Weg einer maßvollen Erhöhung der Gebühren wählen, anstatt gleich die gesamte Abfallwirtschaftssatzung zu ändern. Sie appelliere daher im Sinne der Aachener Bevölkerung an den Rat der Stadt, der Satzung in dieser Form nicht zuzustimmen und sie im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit noch einmal zu überarbeiten.
Ratsherr Corsten sieht in der Abfallgebührensatzung ein hervorragend ausgearbeitetes Dokument. Im Rahmen der Überlegungen zur Umgestaltung der Gebühren und der diesen zugrunde liegenden Satzung habe man einen Weg gesucht, Einsparungen und Mindestmaße in einen vernünftigen Konsens zu bringen. Durch die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen könne man nun insgesamt 1,2 Mio. Euro einsparen. Hierunter falle bspw. auch die 14-tägige Abfuhr des Biomülls, eine schon überall in der Städteregion praktizierte Maßnahme. Daneben sei im Rahmen der kalkulatorischen Rechnung die Frage zum Mindestmaß zu klären gewesen, welche nun bei moderaten 7,5 Litern festgelegt worden sei. Sicherlich sei dies für den ein oder anderen Betroffenen nicht nachvollziehbar, aber unvermeidlich. Umso unverständlicher sei für ihn der heutige Antrag der Fraktion Die Grüne, habe man doch lange und intensiv in der Arbeitsgruppe über eben diesen Punkt diskutiert. Auch die CDU-Fraktion habe nach den Beschwerden in der Sitzung des Bürgerforums diese Entscheidung erneut abgewogen, sei aber zu dem Ergebnis gelangt, die Größe beizubehalten. Sicherlich werde man die Satzung in den nächsten Jahren an der einen oder anderen Stelle korrigieren, sie gänzlich in Frage zu stellen, halte er jedoch für den falschen Weg. Der hier gewählten Lösung sollte man zumindest eine Chance geben. Abschließend wolle er die Gelegenheit nutzen und sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aachener Stadtbetriebes bedanken, die an dieser Stelle und in den letzten Monaten hervorragende Arbeit geleistet haben.
Die vergangenen Wochen und Monate seien von einer engen und hervorragenden Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik geprägt gewesen, so Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Wenngleich die Fraktion Die Linke der Satzung zustimmen werde, gebe es dennoch kritische Fragen, zu deren Beantwortung man in der vergangenen Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb eine Evaluierung beantragt habe. Im Rahmen der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft habe man in den vergangenen Monaten viele Gespräche über Leerungsintervalle, Tonnengrößen und über Gebühren geführt. Zu letzterem sei zu sagen, dass mit der Satzung mehr Gebührengerechtigkeit einkehre und sich besonders die Gebührensituation für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern verbessere. Zuwenig geredet worden sei hingegen über die Müllwerker und deren gesundheitliche Belastung durch das Gewicht befüllter Tonnen. Auch aus diesem Aspekt heraus sei eine Betrachtung nach einem Jahr enorm wichtig. Auch zu wenig geredet worden sei über die Tatsache, dass es durch die veränderten Leerungsintervalle keine Kündigungen geben werde. Hier seien einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußerst verunsichert. Deswegen wolle er an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Veränderungen keine Kündigungen nach sich ziehen. Es liege auf der Hand, dass aufgrund der veränderten Tonnengrößen und Leerungsintervalle weniger Müllwerkerinnen und -werker benötigt würden. Es sei deshalb umso wichtiger, die Quote für gering qualifizierte Beschäftigte in der Stadt Aachen beizubehalten. Die Fraktion Die Linke habe hierzu einen entsprechenden Ratsantrag gestellt.
Für die Mitglieder des Ausschusses Aachener Stadtbetrieb sei schon lange klar gewesen, dass man sich mit den Müllgebühren und deren Umgestaltung auseinander setzen müsse, so Ratsherr Blum, FDP-Fraktion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebs haben hier hervorragende Arbeit geleistet und sehr viele Modelle erarbeitet. Man habe hier seitens der Politik mit großer Einigkeit aller Fraktionen einen sehr guten Konsens gefunden, der nun in der Gebührensatzung abgebildet sei. Erst zum Schluss habe sich ein Dissens mit der Fraktion Die Grüne bei dem Mindestvolumen ergeben, welches jedoch auch nach Ansicht der FDP-Fraktion als moderat einzustufen sei. Die in die Vorlage aufgenommene Evaluation werde zeigen, ob an einzelnen Stellen Verbesserungsbedarf bestehe.
Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piraten-Fraktion, dass diese den Antrag der Fraktion Die Grüne unterstütze. Sicherlich habe man mit der vorliegenden Satzung einen gerechteren Weg gefunden, allerdings gebe es durchaus viele andere Möglichkeiten Berechnung der Abfallgebühren. So sei bspw. der Einsatz von Funkchips o.ä. eine ebenso moderate, aber definitiv genauere Methode zur Kostenkalkulation. Hierdurch sei möglich, die Kosten pro Haushalt zu ermitteln und von einer Pauschalgröße wie „7,5 l pro Woche, pro Person“ Abstand nehmen zu können.
Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.