14.09.2016 - 20 Inbetriebnahme KiTa Eintrachtstraße 7hier: Gen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese ebenso wie im Kinder- und Jugendausschuss dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sie wolle den Tagesordnungspunkt aufgreifen, um insgesamt die Finanzierung von städtischen und freien Trägern gegenüberzustellen. Bisher sei das Hauptargument stets gewesen, dass das KiBiz für die Kommunen wirtschaftlich vorteilhafter sei, weil es die freien Träger fördere. Allerdings entstünden bei diesen außerplanmäßige Kosten, bspw. für Einrichtung und Betriebskosten etc.. In den Augen der Fraktion Die Linke sei es eine falsche Entscheidung gewesen, sich von der 50:50-Parität der städtischen Kitas und der in freier Trägerschaft zu verabschieden. Deswegen wolle sie abschließend darum bitten, den Mitgliedern des Rates der Stadt und des Kinder- und Jugendausschusses eine detaillierte Aufstellung über die Kosten städtischer Kitas sowie der freien Träger vorzulegen, um herauszufiltern, ob hier ein eklatanter Unterschied vorhanden ist.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die Kostenaufstellung aus dem vergangenen Jahr, die man den Ausschussmitgliedern aber gerne in aktualisierter Form vorlegen könne.

 

Ratsherr Mohr erklärt stellvertretend für die Gruppe Allianz für Aachen, dass diese den Beschlussvorschlag ablehnen werde. Es sei nicht hinnehmbar, dass man durch Privatisierungen entsprechende Vorteile nutze und dann trotzdem das unternehmerische Risiko auf sich nehme. Wenn sich die Stadt hier mit über 80 % an Investitionen beteilige, dürfe man auch die entsprechende Gewinne erwarten und nicht davon ausgehen, dass weitere Zuschüsse notwendig seien.

 

Bürgermeisterin Scheidt bittet darum, die Grundsatzdiskussion in den Kinder- und Jugendausschuss zu verlagern. Inzwischen sei eine Arbeitsgruppe installiert worden, die sich genau mit diesen Modellen beschäftige. Darüber hinaus gelte in der Stadt Aachen der allseits getragene und immer noch geltende Grundsatz der Subsidiarität, nach dem man es stets befürworte, wenn ein freier Träger eine Kindertagesstätte zu den entsprechenden Konditionen zu übernehmen und zu betreiben gedenke.

Hierdurch sei es möglich, nahezu jeder Familie einen Platz in der gewünschten Kindertagesstätte anbieten zu können. Diese Thematik sei jedoch im Fachausschuss zu besprechen.

 

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Beschluss:

Der Rat genehmigt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich die am 23.08.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an den DRK-Kreisverband Städteregion Aachen e.V. in Höhe von 182.500 € für die Ausstattung der Einrichtung und die Gestaltung des Außengeländes.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=77367&selfaction=print