17.11.2016 - 14 Öffentliche Spiel- und Grünflächen im Neubaugeb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Do., 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Paul dankt der Verwaltung für die überzeugende Planung und lobt besonders das Einbringen von Fitnessgeräte und die Verbindung mit der beleuchteten Laufstrecke.
Frau Roß-Kark, vom städtischen Fachbereich Umwelt, erläutert, dass im Vorfeld mehrere Bürgerinformationen und Arbeitskreise stattgefunden haben und die Spiel- und Grünflächen ausreichend Platz für sämtliche Aktivitäten bieten. Bei der Kalkulation der Flächen wurde sich an den Aachener Standards für Spielflächen orientiert. Frau Scheidt fragt sich, warum der Ausführungsbeschluss in diesem Fall durch die Bezirksvertretung ausgesprochen wird und der Kinder- und Jugendausschuss hier lediglich eine Empfehlung ausspricht, obwohl es sich hier um die Planung eines Kinderspielplatzes handelt. Herr Auler ergänzt, dass laut der Satzung des Jugendamtes der Kinder- und Jugendausschuss an dieser Stelle lediglich empfehlend tätig wird und die Bezirksvertretung den Beschluss fasst. Daher ist die Vorgehensweise hier korrekt, Frau Scheidt betont jedoch, dass der Kinder- und Jugendausschuss bereits in der Planung solcher Spiel- und Grünflächen deutlich früher einbezogen werden soll.
Herr Krott stellt abschließend klar, dass der Kinder- und Jugendausschuss bei Planungs- und Bauvorhaben von Kinderspielplätzen stets zu beteiligen ist. Jedoch hat es speziell bei diesem Vorhaben einen etwas abweichenden Planungsverlauf von der üblichen Vorgehensweise gegeben. So wurde auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner bereits im Jahr 2013 eine Grünfläche hergestellt und im Jahr 2015 der Planungsprozess durch mehrere Bürgerbeteiligungen weiter vorangebracht. Daher wird der Kinder- und Jugendausschuss in diesem Fall dem Vorgehen der Verwaltung beipflichten, mahnt aber die Verwaltung an, in Zukunft eine frühere Beteiligung des Gremiums an Planungsprozessen zu Kinderspielplätzen zu beachten. Die Verwaltung wird die Historie der Beschlusslage zur Beteiligung des KJA an Spielplatzplanungen aufarbeiten und das Ergebnis dem Gremium mitteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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