29.11.2016 - 3 Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, Herrn Rakel von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Mittels einer Power Point Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, berichtet Herr Rakel über den Jahresabschluss 2015.

Insbesondere hebt Herr Rakel hervor, dass, wie auch in den Vorjahren ein uneingeschränktes Testat erteilt werden könne.

Er führt weiterhin aus, dass Pensionsckstellungen für die dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesenen Beamten wie in den Vorjahren auch, nicht im Eigenbetrieb bilanziert würden, da der Aachener Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die Stadt leiste.

Auch für den Jahresabschluss 2015 gelte, dass die Spartenergebnisse nur bedingt aussagekräftig seien, da die Gebühren durch die Stadt vereinnahmt würden. Der Stadtbetrieb erhalte lediglich einen Betriebskostenzuschuss.

Die Erhöhung der Personalkosten begründet Herr Rakel mit der Einstellung von Mitarbeitern und der Tariferhöhung von 2,4%.

Die Fragen von Ratsherrn Neumann beantwortet Herr Rakel dahingehend, dass sich das Freihandelsabkommen TiSA im Jahresabschluss 2015 noch nicht ausgewirkt habe.

Im Übrigen würden im Rahmen des von der Betriebsleitung durchgeführten Risikomanagements auch Änderungen bei den Rahmenbedingungen beleuchtet.

 

Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau beantwortet eine weitere Frage des Ratsherrn Neumann dahingehend, dass die Einnahmen des Krematoriums dem Gebührenhaushalt wieder zu Gute kommen.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme    25.414477,84Euro

Jahresverlust       -631.211,00Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW.

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Der Jahresverlust von -631.211,00 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage