13.12.2016 - 11 Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsher Fischer weist darauf hin, dass die Bezeichnung „FB 50“ im Wirtschaftsplan nach der Neugliederung nunmehr zu „FB 56“ angepasst werden müsse.
Zudem bittet er um Erläuterung, warum die Kosten für die Anmietungen im Plan 2017 im Vergleich zum Plan 2016 um 1,7 Mio. Euro steigen, obwohl kein Flächenzuwachs vorliegt.
Frau Ferber sichert zu, die Fachbereichsbezeichnung noch anzupassen. Die Kostensteigerung in Höhe von 1,7 Mio. Euro sei im Forecast für das Jahr 2016 bereits ersichtlich, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Plans 2016 aber noch nicht bekannt gewesen. Der Flächenvergleich beinhalte hingegen für das Jahr 2016 bereits die Flächen, die im Jahr 2016 hinzugekommen seien und für die Kostensteigerung ursächlich sind.
Ratsherr Pilgram fragt, wie mit dem in der mittelfristigen Planung ausgewiesen operativen Verlust umgegangen werde.
Frau Grehling erläutert, dass neben dem operativen Ausgleich in der Zeile 30 der Anlage 4 auch ein Abschreibungsersatz in Zeile 43 vorgesehen sei. Sofern sich abzeichnet, dass ein operativer Verlust einträte, könnte hieraus eine Finanzierung erfolgen. Gutachterlich bestätigt sei, dass den aus buchungsrechtlichen Gründen vorzunehmenden Abschreibungen tatsächlich kein Wertverzehr gegenübersteht, sodass diese Vorgehensweise möglich sei.
Ratsherr Teuku möchte wissen, wie der fortlaufende Rücklagenverzehr ausgeglichen werde.
Frau Grehling erläutert, dass eine Verringerung des „Beteiligungsansatzes“ für den E 26 in der städtischen Bilanz in Höhe von rund 15 Mio. Euro im Jahresabschluss 2013 vorgenommen worden sei. Zwischenzeitlich sei Gutachterlich bestätigt, dass aus der Bewertung der Gebäude heraus stille Reserven vorliegen, sodass dieser Betrag im Jahresabschluss 2015 wieder zugeschrieben werden kann. Im Ergebnis sei damit die Liquiditätslage des E 26 vorrangig vor der Entwicklung der Rücklage zu betrachten. Diese sei über die angesprochene Abschreibungserstattung in Höhe von 3 Mio. Euro gesichert.
Ratsherr Pilgram möchte wissen, wie sich die Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“, das noch nicht in die Wirtschaftsplanung aufgenommen wurde, auswirken wird.
Frau Grehling antwortet, dass diese Frage auch in Anbetracht des Haushalts nicht leicht zu beantworten sei. Zunächst hätte geklärt werden müssen, wie die Förderungen haushalterisch zu bewerten seien. Eine Anfrage durch den Städtetag hat ergeben, dass die Förderung gleichwohl einen Kredit gem. § 86 der Gemeindeordnung darstelle und keine Schenkung oder Zuweisung, auch wenn Zins- und Tilgungsleistungen durch das Land erfolgen. Im Ergebnis sei sicherlich mit einem Vermögenszuwachs zu rechnen. Die Maßnahmen würden in die 2. Veränderungsnachweisung im Januar einfließen.
Ratsfrau Plum bittet um quartalsweisen Bericht über den Umsetzungsstand und den Mittelabfluss des Förderprogramms „Gute Schule 2020“.
Frau Grehling bittet darum, die Berichte halbjährlich vorlegen zu können, da dies auch dem Rhythmus des Mittelabflusses entspreche.
Ratsfrau Plum erklärt sich einverstanden und bittet darum, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.
Anlagen zur Vorlage
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