12.01.2017 - 2 Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosten...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Servos merkt vorweg an, dass die nachträgliche Aufnahme der Vorlage auf eine Vertagung dieser Vorlage in der vorangegangenen Ratssitzung zurückzuführen sei. Man habe die Befürchtung gehabt, dass die wirklich sehr dezidierte Vorlage dort nur nebenbei beraten worden wäre. In der heutigen Sitzung beschäftige man sich nur mit den Auswirkungen, welche den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beträfen, da die Belange des Gebäudemanagements entsprechend im Betriebsausschuss Gebäudemanagement behandelt werden würden. Er weist an dieser Stelle auf den vorbereiteten Entwurf des geänderten Beschlussvorschlages hin, welcher allen Mitgliedern als Tischvorlage vorläge. Ein ähnlicher Vorschlag sei auch für die Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gefertigt worden. Letztendlich strebe man Stellenbesetzungen an, die es im Vorfeld detaillierter zu beschreiben gelte. Wichtig sei in diesem Kontext auch die Tatsache, dass bei vermehrten Fremdvergaben die vorhandenen notwendigen Kompetenzen für die eigenständige Abwicklung, für die Kontrolle und für die Qualitätssicherung von Baumaßnahmen nicht ausreichend erhalten bleiben könnten. Zudem werde letztendlich auch im Rahmen der Fremdvergaben nicht so sehr gespart. In einem ersten Schritt sei somit zu prüfen, ob die Zahl der Fremdvergaben hoch genug sei, dass damit einhergehend die Einrichtung entsprechender eigener Stellen auch sinnvoll wäre. Er führt -wie bereits schon erwähnt- weiter aus, dass die vorliegende Vorlage jedoch zur Fertigung einer Stellenausschreibung nicht detailliert genug sei. In einem weiteren Schritt müssten die internen Stärken hervorgehoben werden, um in einem Wettbewerb bestehen zu können. Ziel des Beschlussvorschlages sei es, vermutete Synergieeffekte feststellen zu können.

Frau Begolli schließt sich den Ausführungen von Herrn Servos an. Dieses Thema sei bereits seit 2014 in der Diskussion.

Herr Schavan berichtet, dass man den Themenkomplex, der das Gebäudemanagement beträfe, bereits als Bestandteil des sogenannten „Positionspapiers der Betriebsleitung“ im zuständigen Betriebsausschuss Gebäudemanagement vorgestellt bzw. behandelt habe. Viele Aspekte dieses Positionspapieres seien in dieser Vorlage enthalten. Im Rahmen der Vorlage sei aufgelistet, wo durch Personalzuwächse Einsparungen bewirkt werden könnten. Es sei jedoch sehr schwierig,  qualitativ hochwertiges Fachpersonal finden, gewinnen und binden zu können. Die Stadt biete sehr viele Vorteile, jedoch ginge die Gehaltsschere im Vergleich mit dem sogenannten „freien Markt“ immer weiter auseinander. Hier ginge es nun darum, im Rahmen des Personalmarketings eine größere Flexibilität (gegebenenfalls über Sondervereinbarungen der Tarifpartner -wie in anderen Bundesländern, jedoch bisher nicht in NRW möglich- beziehungsweise über bessere Karrierechancen) an den Tag zu legen. Der geänderte Beschlussvorschlag finde seine Zustimmung, hier möchte er jedoch die Entlohnung mitgeprüft haben wollen.

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass bei der Prüfung zu möglichen Stelleneinrichtungen -hier sei das Ergebnis ja noch nicht absehbar- die Wahrung der Neutralität gewährleistet werden müsse. Sie bitte dies noch in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen.

Frau Eschweiler teilt mit, dass diese Forderung bereits im Beschlussentwurf enthalten und somit nicht zusätzlich aufzunehmen sei.

Frau Moselage führt aus, dass sie von einer fundierten und seriösen Vorlage ausginge. Den Umstand, dass weiterhin intern ausreichende Kompetenzen zur Kontrolle und Qualitätssicherung der Fremdleistungen erhalten bleiben müssten, hebt sie im Besonderen hervor.

Herr Dr. Kremer betont, dass die Neutralität selbstverständlich im Rahmen der Stellenbedarfsüberprüfung -hier läge der Fokus auf dem Merkmal „dauerhafte Erforderlichkeit“- durch den Fachbereich Personal und Organisation gewahrt werde.

Herr Servos erkundigt sich, inwieweit Förderkonditionen an bestimmte Projektformen gebunden seien.

Herr Schaffert erläutert, dass bestimmte Teilbereiche immer ausgeschlossen und somit nicht förderfähig seien.

Frau Poth fügt ergänzend an, dass es unterschiedliche Förderprojekte gäbe.

Eigenleistungen seien nur unter gewissen Umständen aktivierungsfähig. Im Gegensatz hierzu seien Herstellungskosten im Rahmen von Fremdvergaben in vollem Umfang aktivierungsfähig. 

Herr Schavan merkt an, dass man den Grund nicht kenne, weshalb bei den Förderkonditionen zwischen Fremd- und Eigenleistungen unterschieden werde.

Herr Servos stellt anheim, dass man den fördertechnischen Rahmenbedingungen noch einmal nachgehen könne.

Abschließend hebt Frau Poth hervor, dass der besondere Anreiz im Rahmen der Stellenausschreibung auf der Komplexität, welche eine Projektabwicklung mit sich führe, liegen könne. Das Projekt liege von Anfang bis Ende in einer Hand. Die Aufgaben reichten von der Projektidee, über die verschiedenen Planungsphasen und die bauliche Umsetzung bis zum anschließenden Betrieb und die notwendigen Unterhaltungen und Instandsetzung während der gesamten Nutzungsdauer. Zudem fungiere man als Ansprech- bzw. Kooperationspartner für Bürger/innen und  politische Gremien, deren Beratung und Entscheidung vorbereitet und begleitet werde. Dies sei ein sehr spannendes Handlungsfeld.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu

Ingenieurleistungen im Bereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB61) und Gebäudemanagement (E26) zur Kenntnis.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Stellenprofile in den Bereichen FB 61 und E 26 detaillierter unter Berücksichtigung der finanziellen Voraussetzungen zu definieren und empfiehlt, die daraus resultierenden möglichen Kostenersparnisse im Personal- und Verwaltungsausschuss und im Betriebsausschuss Gebäudemanagement darzustellen, um erforderliche Stelleneinrichtungen vorzubereiten.

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Anlagen zur Vorlage