18.01.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West / A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 18.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Hildersperger erläutert das Bebauungsplanverfahren, den zeitlichen Verfahrensablauf, den derzeitigen Verfahrensstand sowie den weiteren Verfahrensgang. Sie stellt die Planung anhand einer Präsentation vor und geht nochmals auf den bereits in der Einwohnerfragestunde angesprochenen großen Laubbaum auf dem benachbarten Grundstück und die Lärmbelästigung durch den künftigen Kundenbetrieb ein.
Die CDU-BF bedankt sich für die vorgestellte Planung und zeigt sich ebenfalls dankbar dafür, dass die Angelegenheit endlich weitergeht und die Firma Netto der Sache treu geblieben ist. Die Kritiker dieses Projektes haben bei der erneuten Offenlage die Möglichkeit ihre Eingaben nochmals vorzubringen.
Auf Nachfrage von Herrn Pütz antwortet Frau Hildersperger, dass die geforderte Anzahl an Kundenparkplätzen den Vorgaben genau entspricht.
Auch die SPD-BF bedankt sich für die vorgestellte Planung. Ihr ist es wichtig, dass die betroffenen Bürger nochmals eine Chance erhalten ihre Eingaben vorzubringen. Und sie findet es korrekt, wie das Verfahren bisher abgelaufen ist. Das Thema um die Ansiedlung eines Nahversorgers beschäftigt die Bezirksvertretung seit vielen Jahren. In dieser Zeit war es der Bezirksvertretung immer ein großes Anliegen, einen Nahversorger in Kornelimünster anzusiedeln. Jetzt steht die Realisierung eines nicht überdimensionierten Marktes kurz bevor. Der SPD-BF ist es ebenfalls wichtig, dass sozialer Wohnungsbau gefördert wird. Daher sollte der Beschlussvorschlag so gefasst werden.
Abschließend äußert sich die Grüne-BF, dass man die vorgetragenen Bedenken „mitnehmen“ werde.
Auf Nachfrage von Herrn Pütz, wie sich die Beschattung auf die benachbarten Grundstücke auswirke, antwortet Frau Hildersperger, dass es diesbezüglich Mindeststandards, die in der Baunutzungs-Verordnung festlegt sind, gibt. Es wurde kein Beschattungsgutachten gefordert, weil die Vorgaben eingehalten werden und dadurch die Planung städtebaulich als angemessen betrachtet werden kann.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 – Kornelimünster West/August-Macke-Straße – zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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