17.01.2017 - 6 Erlass einer Satzung über die Festsetzung des V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Deumens begrüßt die Regelungen bezgl. des Verdienstausfalls sowohl für beruflich selbstständige sowie auch für angestellte Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. Allerdings unterstütze er die Regelung für die Zulage privater Arbeitgeber nicht. Die Regelung sei gesetzlich möglich, allerdings  nicht zielführend. Der Vorlage könne entnommen werden, dass die Bereitschaft zur Freistellung von Arbeitnehmern für z.B. Einsätze der freiwilligen Feuerwehr zurückgehe. Dem liege ein kommerzielles Interesse zugrunde, das dem sozialen Hilfeleistungsgedanken widerspreche. Durch die Einführung einer Zulage für private Arbeitgeber unterstütze man das kommerzielle Interesse zu Lasten des Solidaritätsgedankens.

 

Frau Windmüller antwortet, dass die Zulage für private Arbeitgeber hauptsächlich kleinen und mittelständischen Unternehmen gewährt werde. Hintergrund sei, dass hier der Ausfall eines Mitarbeiters, zum Teil über mehrere Tage, wenn ein größeres Schadensbild vorliegt, zu organisatorischen Problemen insbesondere in kleineren Unternehmen führe. Die empfohlene Zulage in Höhe von 20 % entspreche dem interkommunalen Vergleich und auch der Empfehlung der Gesetzes-Kommentierung.

Die Zulage stelle eine rein freiwillige Leistung dar, die weiterhin sicherstellen soll, dass Mitarbeiter für Einsätze freigestellt werden. Die Höhe der Aufwendungen sei haushalterisch deutlich überschaubar und gedeckt.

 

Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass das der Satzung zugrunde liegende Gesetz bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten sei. Er fragt, warum die Satzung erst jetzt vorliege und ob aufgrund der Verzögerung ehrenamtlichen Kräften oder deren Arbeitgebern ein Schaden entstanden sei.

 

Frau Windmüller gibt an, dass keine Anträge auf Zahlung von Verdienstausfall gestellt worden seien. Insofern sei aufgrund des verzögerten Inkrafttretens kein Schaden entstanden.

Die Verzögerung erkläre sich aus der Priorisierung der überarbeitungsbedürftigen Satzungen. Insbesondere die Feuerwehrsatzungen und die Satzung über die Brandverhütungsschau seien prioritär bearbeitet worden, um Einsätze und Brandschauen weiterhin rechtssicher abrechnen zu können.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Deumens bestätigt Frau Windmüller, dass die Gewährung der Zulage für private Arbeitgeber als freiwillige Leistung erfolge und eine Streichung in der Satzung rechtmäßig möglich sei.

 

Ratsherr Deumens beantragt, die Satzung dahingehen zu ändern, dass die Zulage für private Arbeitgeber nicht gewährt wird.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit einer Gegenstimme mehrheitlich abgelehnt.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich mit einer Gegenstimme, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, die Satzung  über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Aachen und der beruflich selbstständigen Helferinnen und Helfer der privaten Hilfsorganisationen sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber zu beschließen.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage