01.02.2017 - 4 Neuenhofer Weg, Ausführungsbeschluss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Poth, FB 61 erläutert zunächst den Ist-Zustand und legt dar, dass der Neuenhofer Weg derzeit nach wie vor den Charakter einer Baustraße habe und dokumentiert anhand einer Präsentation das geplante Ausbauvorhaben.

Sie weist auf die besondere Problematik hin, dass während der Ausbauphase dauerhaft die rettungstechnische Erschließung und die Erreichbarkeit der Grundstücke sichergestellt werden muss. Ausserdem könnten auch archäologische Funde den zügigen Ausbau der Straße verzögern.

Sie erläutert, dass der Ausbau voraussichtlich im Juli 2017 beginnt.

Herr von Helden möchte wissen, inwieweit die geplanten umlaufenden Bordsteine im Rahmen des Ausbaus des verkehrsberuhigten Bereiches eingesetzt werden können.

Hierzu erläutert Frau Poth, dass es zur Kennzeichnung unterschiedliche Möglichkeiten gäbe, die situativ zu betrachten sind. Hierbei ist vorrangig die Sicherheit der Fußgänger zu berücksichtigen sowie die Möglichkeit, dass durch die Verwendung der jeweiligen Randsteine eine Geschwindigkeitsminderung herbeigeführt werden könne.

Herr Knörzer stellt eine Frage zur geplanten Aufweitung der Einmündung in die Vaalser Str. von 5 m auf 10 m und ist der Auffassung, dass bei einer kleineren Aufweitung mindestens ein Baum erhalten bleiben könne und nicht drei Bäume gefällt werden müssten.

Hierzu legt Frau Poth dar, dass derzeit noch nicht geklärt sei, ob es sich um schutzwürdigen Baumbestand handele. Die Notwendigkeit der Aufweitung liegt in der zu schaffenden Schleppkurve für Lkw begründet.

Weiterhin möchte Herr Knörzer wissen, warum vor der geplanten Aufpflasterung die Straße verbreitert wird und warum dies an dieser Stelle erfolgen müsse.

Diese Verbreiterung ist nach Aussagen von Frau Poth erforderlich, um an dieser Stelle unüberschaubare Verkehrsverhältnisse zu vermeiden.

Zu den geplanten Grünfläche möchte Herr Knörzer wissen, ob diese als Sicherung für den bestehenden Baumbestand geschaffen werde und hierfür vorhandene Sträucher entfernt werden müssen.

Frau Poth bestätigt diese Angaben.

Frau Schmitt-Promny fragt nach, ob eine evtl. Stadtbahn weiterhin auf dieser Achse nach Realisierung des Ausbaus geführt werden können. Dies wird von Frau Poth verneint.

Herr Jaramaz bittet um Prüfung, ob Möglichkeiten bestehen, weitere Parkplätze in diesem Bereich durch planerische Maßnahmen zu schaffen.

Hierzu erläutert Frau Poth, dass in Abwägung von Sicherheitsinteressen und Umweltbelangen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung der gemachten Vorgaben keine Möglichkeit mehr besteht, weitere Parkflächen zu schaffen.

Herr Kusch erkundigt sich nach dem Schutz von Radfahrern und Fußgängern und möchte wissen, wie dieser nach Ausbau sichergestellt werden könne.

Hierzu erläutert Frau Poth, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, in dem alle Verkehrsteilnehmer – also auch Fahrradfahrer und Fußgänger – gleichberechtigt sind und grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.

Sie weist außerdem darauf hin, dass Leitstreifen für sehbehinderte Personen in die Planung aufgenommen wurden, diese aber nicht notwendig seien, da der gesamte Bereich barrierefrei sei. Dies wurde mit den Behindertenverbänden abgesprochen.

Herr Jacobs bittet um Mitteilung, inwieweit nach fertiggestelltem Ausbau Erschließungsbeiträge gefordert werden. Frau Poth legt hierzu dar, dass bis zu 90 % der Kosten dem Grunde nach umgelegt werden können. Dies bedürfe jedoch einer genauen Berechnung durch die jeweiligen Fachbereiche.

Ergänzend hierzu möchte Herr Krenkel wissen, ob die Stadt Aachen, die Gewoge und die RWTH, welche Eigentümer diverser Grundstücke am Neuenhofer Weg sind, auch an den Erschließungsbeiträgen beteiligt werden. Die Frage wird von Frau Poth mit ja beantwortet.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung  Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2016_010_L21 und L22 den Ausführungsbeschluss für den Neuenhofer Weg zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=79414&selfaction=print