09.02.2017 - 6 Energetische Sanierung Einhard-Gymnasium - Sach...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 09.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Da das Projekt aus Fördermitteln finanziert wird, fragt Herr Brantin nach, ob die dadurch im Haushalt freigewordenen Mittel bereits für andere Maßnahmen verausgabt wurden.
Herr Brötz hat sich beim Gebäudemanagement erkundigt und teilt mit, dass im Jahr 2003 eine Schadens- und Sanierungsanalyse des Einhard Gymnasium durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass ein Betrag in Höhe von drei Millionen Euro zurückgestellt wurde. Hiervon sind bereits 500.000 Euro verausgabt. Die verbleibenden 2,5 Millionen Euro sollen jedoch für die Liegenschaft rückgestellt bleiben, da das Seminargebäude „Haus am See“ und zwei Turnhallen bei der Analyse seinerzeit nicht berücksichtigt wurden, aber dennoch mittelfristig sanierungsbedürftig sind. Die verfügbaren Mittel aus dem KP III reichen nur für die Sanierung des Hauptgebäudes aus.
Herr Sahm fragt nach, ob der Haushalt belastet wird, wenn die Fördergelder in Höhe von 4,4 Millionen Euro komplett verausgabt werden, aber darüber hinaus noch weiterer Bedarf besteht.
Darauf entgegnet Herr Brötz, dass derzeit davon ausgegangen wird, dass die Mittel auskömmlich sind. Falls dennoch Mehrkosten anfallen, müssten diese von der Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen verhandelt werden.
Frau Plum ergänzt, dass die Große Koalition aus dem ursprünglichen Prioritätenvorschlag für das Programm „Gute Schule 2020“ ein großes Projekt herausgenommen habe, um so zu gewährleisten, dass die veranschlagten Gelder auch auskömmlich seien.
Frau Schwier gibt abschließend an, dass die Prioritätenliste von der Fachverwaltung so konzipiert wurde, dass weitere Projekte direkt nachrücken, wenn noch finanzieller Spielraum beim Land NRW besteht. Dies geschehe häufiger, wenn andere Kommunen ihre Mittel nicht komplett abrufen. Dieses Programm wird jedoch unter Tagesordnungspunkt 9 noch detaillierter behandelt.