08.02.2017 - 4 Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller von der Verwaltung erläutert den Sachverhalt ein Aufstellungsbeschluss macht deshalb Sinn, da bei der geplanten Baumaßnahme (ehemalige Tuchfabrik Charlottenstraße) die Verwaltung dies ganzheitlich inkl. der angrenzenden Straßen - sehen möchte. Ein Bebauungsplan soll das Gesamtbild erfassen. Der Eigentümer hat einen Wettbewerb angestoßen sobald dieser Wettbewerb Ergebnisse erzielt, wird neues Resultat vorgestellt.

 

Herr Dr. Otten merkt an, dass die neue Bebauung die derzeitige Parkraumsituation nicht negativ beeinflussen dürfe. Frau Gaube gefällt die maßvolle Nachverdichtung und hält das Ganze für ein schönes Projekt. Herr Moselage schließt sich der Meinung von Herrn Dr. Otten an, betont erneut die Thematik der Parksituation und fordertcksichtnahme dessen in der Planung.

 

Herr Müller bekräftigt, dass die Verwaltung die Parkplatzfrage mit einbeziehen wird.
 

Die Vorsitzende Frau Marianne Conradt lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung

- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich

- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum

- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage