01.02.2017 - 14 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage