14.03.2017 - 4 Therapeutische Versorgung in städtischen Kinder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Schwier verdeutlicht erneut, dass das bis Juni 2016 bestehende System in der therapeutischen Versorgung aus Sicht der Fachverwaltung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen für die Beteiligten das Beste war. Da sich jedoch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) aus der Finanzierung der therapeutischen Stellen in Kindertageseinrichtungen zurückgezogen hat, wurde die Stadt Aachen nach dem Ratsbeschluss im Juni 2016 vor die Herausforderung gestellt, die Rezeptabrechnung für die von den festangestellten Therapeuten in der KiTa erbrachten Therapieleistungen zu organisieren. Zunächst konnte zum 01.08.2016 mit den Krankenkassen ein Vertrag abgeschlossen werden und die bisher integrativen KiTas wurden als Ort der Erbringung therapeutischer Leistungen anerkannt. Die durchgeführten Therapien werden seitdem auf Grundlage der vorgelegten Verordnungen mit den Kassen über ein externes Abrechnungssystem abgerechnet. Im Rahmen der nunmehr durchgeführten und vom Personal- und Verwaltungsausschuss zeitnah erbetenen Evaluation hinsichtlich der Kostendeckung der Rezeptabrechnung wurde jedoch festgestellt, dass eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten nicht erreicht werden konnte. Frau Schwier betont, dass die Vorlage keine pädagogisch begründete Einzelvorlage des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule sei, sondern eine in der Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Personal und Organisation und dem Fachbereich Finanzsteuerung erstellte Vorlage. Auch der Verwaltungsvorstand habe dieser Vorlage zugestimmt.

 

Herr Deloie dankt zunächst Frau Schwier für die einführende Erläuterung, betont allerdings, dass sich die Große Koalition der Verwaltungsvorlage nicht anschließen wird, sondern schlägt einen eigenen, geänderten Beschlussvorschlag vor. Da die Thematik bereits vor etwa einem Jahr in einer gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Schulausschuss behandelt wurde, ist er überrascht, dass die Diskussion auch im Rahmen der heutigen Sitzung geführt wird.

Er kritisiert die Verwaltungsvorlage, da diese seines Erachtens die Fachlichkeit der therapeutischen Fachkräfte nicht ausreichend aufgreift, sondern sich größtenteils mit dem Kostenfaktor auseinander setzt. Seiner Meinung nach ist der alltagsintegrierte Ansatz, der in den multiprofessionellen Teams praktiziert wird, der zielführendste Ansatz und sollte daher fortgeführt werden. Inklusion kann aus seiner Sicht auch mit steigenden Kosten einhergehen. Er beauftragt daher die Verwaltung, für die nächsten Haushaltsberatungen ein Konzept zu erarbeiten, mit dem die bisherige Praxis beibehalten werden kann.

 

Frau Griepentrog spricht sich für eine gemeinschaftliche Ablehnung der Verwaltungsvorlage aus. Bereits vor einem Jahr wurden die Überlegungen der Fachverwaltung im Personal- und Verwaltungsausschuss abgelehnt und die Verwaltung zu einer Evaluation der Kosten aufgefordert. In der heutigen Verwaltungsvorlage sind die Kosten aufgeführt, daher ist es aus ihrer Sicht nicht zielführend, die Verwaltung nun erneut mit der Entwicklung von Konzepten und einer Kostenaufstellung zu beauftragen. Die Kosten des aktuellen Konzeptes seien bekannt und auch in der Vorlage benannt. Um den Prozess nicht weiter zu verzögern, soll heute eine klare Position seitens des Kinder- und Jugendausschusses bezogen werden. Abschließend bittet sie Frau Fischer um eine kurze Erläuterung hinsichtlich des pädagogischen Erfolges des bisherigen Konzeptes.

 

Frau Fischer teilt mit, dass aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung der Einsatz der multiprofessionellen Teams als fachlich und inhaltlich sinnvoll zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang dankt sie den Teams bei den freien Trägern und der Stadt für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit und betont, dass dies keine Selbstverständlichkeit sei. Die persönliche Bildung der Kinder konnte gefördert und die Kinder selbst durch die gezielte Förderung häufig auch ins Regelschulsystem integriert werden. Jedoch ist aktuell nicht absehbar, welche Einnahmen anstelle der bisherigen Förderung durch den LVR in Zukunft generiert werden können, um die hohen Kosten zu decken.

 

Auch Herr Koch plädiert dafür, dass unbedingt am bisherigen System der therapeutischen Versorgung festgehalten werden sollte, da für die betroffenen Kinder die besten Chancen ermöglicht werden müssen. Hier darf man sich nicht nur an den Kosten aufhalten.

 

Herr Tillmanns dankt den therapeutischen Fachkräften für die hervorragende Arbeit. Er kritisiert den Ausstieg des LVR aus der Finanzierung. Es muss viel mehr an die Kinder, welche die therapeutischen Maßnahmen dringend benötigen, gedacht werden, als an die nun zu deckenden Kosten. Das System darf in den Kindertagesstätten nicht zerschlagen werden. Er ist der Meinung, dass in diesem Bereich eine Grundsatzentscheidung fällig ist, die aber heute nicht in Kürze getroffen werden kann. Daher muss der Auftrag an die Verwaltung lauten, ein haushaltsneutrales Finanzierungskonzept zu entwerfen, um die vorhandenen Finanzmittel bestmöglich für die Zukunft der Kinder verwenden zu können.

 

Herr Rothkopf stellt die Position der AG § 78 zu diesem Thema dar:

Die AG 78 verfolgt hier eine ambivalente Haltung; es gab bisher ein gut funktionierendes Konzept, allerdings haben sich die städtischen Einrichtungen und die Einrichtungen der freien Träger nach dem Beschluss des LVR in unterschiedliche Richtungen entwickelt. Die freien Träger haben die Vorgaben des LVR aktiv angenommen und sich so aufgestellt, dass auch nach dem neuen System weiterhin ein therapeutisches Angebot in den Einrichtungen gewährleistet ist. Somit könne ein Teil der therapeutischen Fachkräfte dort auch weiter beschäftigt werden. Wünschenswert ist allerdings die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes, in welches die Einrichtungen der freien Träger mit eingebunden werden. Da jedoch einzelne Anträge der freien Träger auf Kostenübernahme für Therapeuten im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2016 abgelehnt wurden, ist seines Erachtens eine Ungleichbehandlung zwischen den städtischen Einrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger geschaffen worden.

 

Herr Bredohl sieht mit der Verwaltungsvorlage einen Rückschritt in der Qualität der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Im vergangenen Jahr wurde die Auffassung vertreten, dass man künftig – auch nach dem Beschluss des LVR – so nah wie möglich am altbewährten Konzept festhalten wolle. Die Fraktion DIE LINKE habe in der Landschaftsversammlung des LVR als einzige Fraktion auch gegen den Ausstiegsbeschluss gestimmt. Es handelt sich nun um eine Grundsatzentscheidung. Die freien Träger sollen zudem nicht benachteiligt sondern in ein gesamstädtisches Konzept eingebunden werden.

Frau Griepentrog betont, dass sich die Verwaltung nicht der durch den Beschluss des LVR vorgegebenen Richtung anschließen muss. Aus ihrer Sicht darf es keine zwei Systeme innerhalb der Stadt geben und sie befürwortet ebenfalls den Einbezug der freien Träger in ein neues Konzept. Die Große Koalition fordere eine Prüfung der Kosten, die aber schon vorlägen. Daher schlägt sie für die Fraktion DIE GRÜNE einen eigenen, geänderten Beschlussvorschlag vor.

Herr Tillmanns weist darauf hin, dass der Kinder- und Jugendausschuss nicht über die Verwaltungsvorlage entscheidet, sondern der Rat der Stadt Aachen. Er ergänzt, dass in der Vorlage ebenfalls das Abrechnungssystem nicht näher beschrieben wird. Er plädiert für eine Beibehaltung des bisherigen Stellenkontingents, hebt aber hervor, dass verantwortlich mit den Haushaltsgeldern umgegangen werden muss, da es sich hierbei um Steuergelder handelt.

 

Herr Paul dankt ebenfalls den therapeutischen Fachkräften und bestärkt, dass in der heutigen Sitzung eine Grundsatzentscheidung getroffen werden muss. Daher soll der Kinder- und Jugendausschuss dem geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion DIE GRÜNE folgen.

 

Frau Griepentrog befasst sich mit dem geänderten Beschlussvorschlag der Großen Koalition und hebt zunächst erneut hervor, dass die Entscheidung des Ausschusses wiederum verschoben wird, wenn eine erneute Kostenkalkulation von der Verwaltung gefordert wird. Sie ist weiterhin unter Bezugnahme auf Punkt 3 des Beschlussvorschlages der Ansicht, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben sollen und keine Notwendigkeit zum Abschluss von neuen Verträgen besteht.

Hinsichtlich Punkt 4 geht sie davon aus, dass die Stadt Aachen bereits sämtliche Hilfs- und Unterstützungsangebote des LVR ausgeschöpft hat. Lediglich Punkt 5 kann den Beschlussvorschlag der GRÜNEN ergänzen.

 

Frau Frels schließt sich dem vorangegangenen Tenor an, kritisiert allerdings, dass der Ausstieg des LVR aus der Finanzierung bereits seit 2013 bekannt gewesen sei und bis heute noch kein überzeugendes Konzept vorgelegt wurde.

 

Herr Paul regt abschließend dazu an, dem geänderten Beschlussvorschlag der GRÜNEN, ergänzt um den Punkt 5 des Beschlussvorschlages der Großen Koalition, zu folgen.

 

Es wird zunächst über den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion DIE GRÜNE, ergänzt um den Punkt 5 des Beschlussvorschlages der Großen Koalition, abgestimmt.

Dieser wird mit 5 Zustimmungen und 10 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Es wird daher über den geänderten Beschlussvorschlag der Großen Koalition abgestimmt.

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss (KJA) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der KJA empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat den "Fokus auf einen Erhalt des alltagsintegrierten Ansatzes nebst Abrechnung mit den Krankenkassen" unter Maßgabe der folgenden Punkte zu erhalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine bedarfsorientierte Neukonzeption zu entwickeln, die verschiedene Möglichkeiten einer integrativen Betreuung von Kindern in Aachen unter Einbeziehung aller Akteure darstellt. Ziel ist es dabei, eine finanzierbare Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der zu fördernden Kinder angemessen entgegenkommt. Das Konzept soll rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen für 2018 in einem gemeinsamen Termin mit der Politik und der Fach- und Personalverwaltung vorgestellt werden.

 

  1. Neue Verträge, die eine Bindungs- oder zusätzliche Finanzauswirkung ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 entfalten würden, bedürfen der vorherigen Beschlussfassung der zuständigen Fachausschüsse. Eine zusätzliche Einrichtung von Stellen ist über das bestehende Maß nicht vorgesehen.

 

  1. Soweit eine weitere finanzielle Beteiligung oder anderweitige Unterstützung des LVR möglich ist, sollte diese genutzt werden.

 

  1. Darüber hinaus soll mit den freien Trägern in der AG 78 ein Gesamtkonzept weiter entwickelt werden, aus dem hervorgeht, wie die Aufgabenstellung der Inklusion im Bereich der Kindertagesbetreuung gelöst werden soll.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 10Ablehnung: 4Enthaltung: 1

Mehrheitlich.

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Anlagen

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