14.06.2017 - 6 Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließteinstimmig zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

 

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Anlagen zur Vorlage