04.07.2017 - 6 Zukunftsfonds - Anträge 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt erkundigt sich zunächst danach, aus welchem Grund die antragstellenden Träger nicht mehr zur Leistung eines Eigenanteils aufgefordert werden und spricht sich dafür aus, diesen wieder einzuführen.

Hinsichtlich des ersten Projektes bittet sie um Informationen, ob die Möglichkeit zum Hospizbesuch auch in Aachen bestanden hätte. Der Besuch in Erkelenz bringt höhere Kosten mit sich.

 

Bezüglich des zweiten Projektes gibt sie angesichts der Höhe der Kosten für die Musikinstrumente zu bedenken, dass hier ggfs. auch die Anschaffung von gebrauchten Instrumenten überlegenswert sei.

 

Frau Drews schildert die Ausgangssituation zur Einrichtung des Zukunftsfonds im Jahr 2009 mit der Intention, innovative Projekte zu fördern. Seither wurden die Förderkriterien zur Antragstellung durch die Politik verändert und aktuell werden sämtliche Erstanträge voll durch Zuschüsse finanziert. Bei Wiederholungsanträgen für dieselben Projekte steigt der zu leistende Eigenanteil des Trägers.

Sollte dies seitens der Politik nicht länger gewünscht sein, könne das gerne in die Überlegung zur Anpassung der Förderkriterien aufgenommen werden.

In Bezug auf die Bezuschussung von Streicherklassen erklärt sie, dass bislang auch die Honorarkosten der Lehrenden bezuschusst wurden; künftig soll dies jedoch nur noch auf die Anschaffung der Instrumente entfallen.

Hinsichtlich der Frage nach dem Hospizbesuch in Erkelenz sichert Frau Drews die Klärung in der kommenden Sitzung des Schulausschusses am 13.07.2017 zu.

 

Frau Scheidt betont, dass sie beide Projekte gut und wichtig findet, möchte aber unklare Aspekte hinterfragen.

 

Herr Deloie ergänzt die Nachfrage, dass es sich beim Antrag des Fördervereins der KGS Hanbruch ebenfalls um einen Wiederholungsantrag handele. In diesem Falle greife die Reduzierung der Bezuschussung und die Forderung eines Eigenanteils durch den Träger. Er betont allerdings, dass seine Äußerung nicht darauf abziele, die Zuschüsse für ein gutes Projekt zu schmälern, sondern um eine Gleichbehandlung zu anderen Projekten.

 

Frau Drews gibt zu bedenken, dass hier eine neue Streicherklasse eingerichtet wurde; da es sich allerdings um denselben Antragsteller handelt, sichert sie eine Prüfung der aufgeworfenen Fragen bis zur nächsten Schulausschusssitzung zu.

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Beschluss:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Schulausschuss die Bezuschussung

    der Anträge 2017.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage