06.09.2017 - 14 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch, B 03, erläutert anhand einer Präsentation (s. Anlage) die Neufassung der Satzung.

 

In erster Linie wurde folgende Neuregelung getroffen:

Fahrradständer, Passanten-Stopper und Blumenkübel sind so aufzustellen, dass bei der Nutzung von baulich abgegrenzten Gehwegen eine Verkehrsfläche von mindestens 1,80 m Bereite lichter Raum für Fußgänger eingehalten werden muss. Dies gilt auch für die Erteilung von Genehmigungen für Gemüseauslagen und von Außengastronomie. Fahrradständer sollten immer fest verbaut sein.

 

Im Rahmen der Sondernutzungssatzung ist festgelegt, wie Zuwiderhandlungen geahndet werden

.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den Satzungsentwurf zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen