20.09.2017 - 2 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Wiezorek verweist auf die zu Beginn der Sitzung verteilte ergänzende Tischvorlage und erläutert ausführlich den Sachverhalt. Er betont insbesondere, dass mit dem jetzt durchgeführten ergänzenden Verfahren eine Klarstellung erfolge, die Grundzüge der Planung seien nicht berührt.

 

Herr Schaffert ergänzt hierzu, dass die beteiligten Bezirksvertretungen in einer gemeinsamen Sondersitzung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt seien.

 

Für die Piratenfraktion erklärt Herr Pütz, dass er sich nicht imstande sehe, die Tischvorlage nachzuvollziehen. Selbst die Ausführungen in der vorab übersandten Vorlage seien für einen juristischen Laien kaum verständlich, daher könne man dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen leider nicht zustimmen.

 

Für die FDP-Fraktion schließt sich Herr Helg dieser Einschätzung an, auch er werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen, da der Inhalt der zugrunde liegenden Beratungsunterlagen, insbesondere der Tischvorlage, in der Kürze der Zeit nicht vollständig zu erfassen sei.

 

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Servos Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Aus seiner Sicht seien die Ausführungen der Verwaltung nachvollziehbar und man halte das vorgeschlagene Vorgehen, durch Klarstellung im ergänzenden Verfahren die Flächen weiterhin für die Windkraftnutzung zu sichern, für richtig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Helg berichtet Herr Wiezorek, dass der Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Aachen durch das Oberverwaltungsgericht nicht abgeholfen und diese dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplans 1980 – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die in Anlage 3 aufgeführten Ergänzungen und Konkretisierungen der „Begründung und Umweltbericht zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans 1980“ aufzunehmen.

Er empfiehlt damit die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – nach § 214 Abs. 4 BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Piraten und der FDP-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage