20.09.2017 - 9 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 20.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist auf eine Tischvorlage zu diesem Punkt.
Ratsfrau Lux, AfD, fragt, warum eine Gesprächsbereitschaft des Klägers in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht als Angebot wahrgenommen werde. Sie sieht ein Prozessrisiko und hohe Kosten auf die Stadt zukommen.
Stadtdirektorin Grehling verweist auf das Rechtsverfahren, dessen Gegenstand ein Flächennutzungsplan ist und somit eine Gesamtentwicklung mit verschiedenen Windkraftzonen. Es gehe nicht um die Lösung eines Einzelfalles, sondern um Planungsabwägungen und eine Normenkontrolle. Sie verweist insofern auf die entsprechende Ergänzung und Klarstellung zur Beschlussfassung. Aufgabe sei es, eine Planungsgrundlage zu bestätigen bzw. klarzustellen, um die gesamtstädtische Planungskonzeption darzulegen und damit eine Grundlage zu schaffen.
Ratsfrau Lux, AfD, fragt sodann nach den Folgen eines verlorenen zweitinstanzlichen Urteils für die Stadt Aachen.
Frau Stadtdirektorin Grehling antwortet, dass der Beschlussvorschlag gerade die bisherigen Unsicherheiten klären soll.
Ratsherr Baal, CDU, betont, dass im Verfahren der Normenkontrolle öffentliches Recht betroffen ist und es sich deshalb verbiete, mit einem Kläger eine zivilrechtliche Vereinbarung zu schließen, um ihm quasi das Klagerecht abzukaufen. Im Planungsausschuss sei deshalb mehrheitlich zur Dokumentation des Ratswillens, in Aachen Windkonzentrationsflächen auszuweisen, entsprechend der Verwaltungsvorlage beschlossen worden. Die Alternative wäre gewesen, keine Windkraftkonzentrationsflächen auszuweisen. In der Konsequenz hätte dies dazu geführt, dass an vielen Standorten in Aachen Windkraftanlagen möglich gewesen wären. Die Bündelung von Standorten werde mit der 117. Änderung vorgenommen. Deshalb gebe es die Empfehlung des Planungsausschusses, auch im Rat so abzustimmen.
Bürgermeister Plum, SPD, interpretiert einen Passus der Vorlage dahingehend, dass die Verwaltung dem OVG sage, dass das OVG die Verwaltung nicht richtig verstanden habe.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es bei Revisionen vorkomme, dass man unterschiedliche Meinungen austrage.
Ratsherr Helg, FDP, befürchtet, dass die nächste Gerichtsentscheidung wie die erste Ausgehe.
Ratsherr Gilson, CDU, berichtet aus den Sitzungen der Bezirksvertretungen Richterich, Laurensberg und Kornelimünster/Walheim, dass alle Bezirksvertretungen einstimmig für den Änderungsantrag gestimmt hätten.
Ratsherr Palm, Allianz für Aachen, sieht Fragen nicht beantwortet und fordert Aufklärung über die Folgen eines für die Stadt negativen Ausgangs des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Stadtdirektorin Grehling beantwortet diese Frage dahingehend, dass das Verfahren dann rechtskräftig beendet sei. Im Übrigen beschließe man in dieser Sitzung die Änderung des FNP mit den entsprechenden Planungszielen und den entsprechenden Grundlagen.
Sodann lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zur Kenntnis und beschließt bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich, die in Anlage 3 aufgeführten Ergänzungen und Konkretisierungen der Begründung und Umweltbericht zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans 1980 aufzunehmen.
Er beschließt die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen nach § 214 Abs. 4 BauGB in der vorgelegten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
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