19.09.2017 - 3 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Die Vorlage des Fachamtes wird nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Di., 19.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Wiezorek, Fachbereich Umwelt, legt nochmals den derzeitigen Sachstand dar und verweist auf das Urteil des OVG Münster und die dort aufgeführten Mängel und legt dar, dass diese in der jetzt zur Beratung vorliegenden Vorlage beseitigt wurden.
Für weitere Fragen steht er den Gremien zur Verfügung.
Die von Herrn Brantin gestellte Verständnisfrage hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde wird von Herrn Wiezorek entsprechend beantwortet.
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.
Die Bezirksvertretung Richterich fasst daraufhin folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplans 1980 – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die in Anlage 3 aufgeführten Ergänzungen und Konkretisierungen der „Begründung und Umweltbericht zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans 1980“ aufzunehmen.
Sie empfiehlt damit die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – nach § 214 Abs. 4 BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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861,1 kB
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1,2 MB
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11,7 kB
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