04.10.2017 - 8 Krugenofen, weiteres Vorgehen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Vertagt in der Sitzung am 06.09.2017
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 04.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Lindemann führt aus, dass Demokratie grundsätzlich heiße, eine Auswahl zwischen verschiedenen Alternativen bei der Entscheidungsfindung vornehmen zu können. Das Anmelden von Beratungsbedarf im Mobilitätsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Verkehrssituation am Krugenofen sei deshalb richtig gewesen. Einigkeit bestand in der Bezirksvertretung immer über die Notwendigkeit der Einrichtung einer Tempo-30-Regelung am Krugenofen. Hierzu zitiert er ausführlich aus früheren Beschlüssen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die sich dafür aussprachen, die Tempo-30-Variante umzusetzen. Vor ca. vier Wochen sei eine neue Situation entstanden, da nun Gewissheit bestehe, dass die Tempo-30-Regelung rechtlich nicht möglich sei. Einseitig kritisierende Presseveröffentlichungen der Grünen gegenüber der CDU werden von ihm kritisiert. In der Sache schlägt Herr Lindemann folgende Änderung des Beschlussvorschlages vor:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, nach der Wiederherstellung der Kurbrunnenstraße die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen auf dem Krugenofen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2 zu beschließen.“
Herr Ferrari bestätigt, dass die Einigkeit der Bezirksvertretung in dieser Frage bestehe. Allerdings merkt er an, dass in Kenntnis der Situation wegen der besonderen Gefährdung auf dieser Straße die Lösung der Verkehrsprobleme durch eine Tempo-30-Regelung fraglich seien. Er werde der Verwaltungsvorlage zustimmen.
Herr Deloie fragt, ob es verträglich sei, während der Umleitungsmaßnahme Markierungen vorzunehmen und plädiert nachdrücklich für eine Verträglichkeit der Maßnahmen für die Anwohner.
Die Vertreter der Verwaltung sehen die Markierungsmaßnahmen während der Umleitung als nicht verträglich an.
Herr Dr. Otten spricht sich für eine Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse der Anwohner, der Radfahrer und der Autofahrer aus und wirbt für den von Herrn Lindemann eingebrachten Ergänzungsvorschlag.
Herr Deloie erklärt hierzu seine grundsätzliche Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die Schutzstreifen für Radfahrer baldmöglichst umgesetzt werden.
Nach weiteren Diskussionsbeiträgen von Herrn Eckert, Herrn Ferrari, Herr Kloppstein, Herr Dr. Otten und Frau Gaube lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt über den aus ihrer Sicht weitergehenden Ergänzungsvorschlag von Herrn Lindemann abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, nach der Wiederherstellung der Kurbrunnenstraße die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen auf dem Krugenofen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2 zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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