17.10.2017 - 8 Vierter Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 17.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Verholen erkundigt sich, ob die Schulsozialarbeiter/innen auch unterrichtsbegleitend tätig seien und wünsche sich daher eine inhaltliche Erläuterung.
Frau Comos, Leiterin des Teams Schulsozialarbeit beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, betont, dass die Schulsozialarbeit vorrangig unterstützende und teilweise außerunterrichtliche Maßnahmen wie AGs und Projekte gemeinsam mit den Lehrkräften anbieten würde. Die Begleitung einzelner Schüler/innen hingegen werde durch speziell ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen in Form einer Schulbegleitung erfolgen und nicht durch Schulsozialarbeiter/innen.
Herr Sahm interessiert sich dafür, ob bereits ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden und wie hoch der verankerte Anteil im Stundenkontingent sei.
Frau Comos stellt fest, dass die Dokumentation und Auswertung der Prozesse viel Zeit in Anspruch nehme aber dennoch ein wichtiger Bestandteil der Arbeit sei. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die Qualitätssicherung den persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen nicht zu stark einschränke.
Frau Griepentrog wundert sich, dass die Büroarbeitsplätze der drei zusätzlich eingestellten Fachkräfte für Integration nicht in einer Schule sondern zentral im „Haus der Jugend“ angesiedelt seien. Gerade in der Arbeit mit Flüchtlingen sei die räumliche Nähe zwischen Schulsozialarbeiter/in und Schüler/in besonders wichtig. Sie freue sich zwar, dass das Angebot der Schulsozialarbeit nun auch an den Gymnasien Zuspruch finde, empfinde es allerdings als kritisch, dass ein/e Schulsozialarbeiter/in für drei Schulen zuständig sei. Dies unterstütze die Annahme, dass die Bedarfsmeldungen der Schulen die personellen Ressourcen weit übersteigen würden. Da dies aus ihrer Sicht nicht aus der Vorlage hervor gehe, bittet sie um Darstellung der konkreten Bedarfe.
Frau Drews weist darauf hin, dass die Schulen mit Bedarf unter Punkt vier der Vorlage genannt seien. Trotz bereits kommunizierter personeller Engpässe sei versucht worden, mit den noch freien Kapazitäten an den Gymnasien das Angebot zu implementieren. Die zentrale Verortung der multiprofessionellen Teams im „Haus der Jugend“ sei im Sinne der sozialräumlichen Betrachtung eine bewusste Entscheidung gewesen. Die Kolleg/innen würden dennoch zur Pflege der persönlichen Kontakte die Schulen aufsuchen.
Herr Menzel berichtet, dass am Gymnasium St. Leonhard und am Kaiser-Karls-Gymnasium die Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit durchweg positiv seien. Er befürworte daher die Ausweitung des Angebotes und richtet seinen besonderen Dank an die zuständigen Mitarbeiter/innen der Verwaltung.
Herr Krott betont, dass das Angebot der Schulsozialarbeit keine rein kommunale Aufgabe sei sondern auch das Land Nordrhein-Westfalen sich hieran weiter beteiligen solle. Wichtig sei eine rechtzeitige Klärung der Finanzierung nach Ablauf der aktuellen Förderperiode bis Ende 2018.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
83,9 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
124,9 kB
|