17.10.2017 - 22 Kommunalinvestitionsgesetz; Verwendung des Ante...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz ergänzt, dass für den Bau der Kita Kollenbruch die Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz nicht voll ausgeschöpft worden seien. Mit der Vorlage schlage die Verwaltung die Verwendung dieser Restmittel für andere Baumaßnahmen vor. Es handele sich somit nicht um die Beantragung neuer Fördermittel. Für die Verlagerung der Mittel sei ein zusätzlicher Beschluss in den Gremien notwendig.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage