22.11.2017 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 - Romba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 sowie den Durchführungsvertrag einstimmig zur Kenntnis.

 

Er fasst den  Änderungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu den in der Anlage aufgeführten Punkten und beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrenschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 – Rombachstraße/ Wolferskaulwinkel – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Anlagen zur Vorlage