22.11.2017 - 15 Ratsanträge

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf drei neue, den Ratsmitgliedern vorliegende Anträge.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).
 

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Anlagen zur Vorlage