05.12.2017 - 7 17. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erläutert die Rechtsgrundlage und die Notwendigkeit zur Erhebung der Gebühren für die Entleerung der Kleinkläreinrichtungen. Wie in der Vorlage beschrieben existieren 46 Einrichtungen im Stadtgebiet. In diesen Fällen sei die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges an das Kanalnetz unverhältnismäßig.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 17. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage