05.12.2017 - 13 Wirtschaftsplan 2018 der eigenbetriebsähnlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr von Hayn weist darauf hin, dass der Wirtschaftsprüfer im Betriebsausschuss Bedenken hinsichtlich des fortwährenden Eigenkapitalverzehrs des Eigenbetriebes geäußert habe.
Frau Grehling erläutert, dass aus Sicht der Verwaltung hier kein Handlungsbedarf bestehe, da operativ kein Verlust entstünde. Es sei gutachterlich belegt, dass der Verzehr des Eigenkapitals aufgrund nur teilweise erstatteter Abschreibungen rein bilanzieller Natur sei. Faktisch seien Grundstücke und Gebäude weiter werthaltig, sodass auch die Abwertung des Sondervermögens im städtischen Jahresabschluss 2013 zwischenzeitlich wieder zugeschrieben werden konnte.
Darüber hinaus sei der Abschreibungsersatz durch den städtischen Haushalt erhöht worden. Außerdem seien Sonderzahlungen für die Finanzierung der weiteren Verwaltungsunterbringung geplant. Zukünftig werde die Finanzverwaltung diese Umstände in ihren Stellungnahmen deutlicher herausarbeiten, um Missverständnissen vorzubeugen.
Frau Ferber bestätigt die Ausführungen von Frau Grehling und stellt klar, dass die Ansicht des Wirtschaftsprüfers auch von der Betriebsleitung nicht geteilt werde.
Frau Grehling ergänzt, dass schon aus den beschriebenen Umständen eine positive Fortsetzungsprognose getroffen werden könne. Zudem bestehe bei einem Eigenbetrieb nach EigVO ohnehin kein Insolvenzrisiko, da er rechtlich als Sondervermögen der Stadt Aachen zuzurechnen ist und in der Folge ein Verlustausgleich durch den Rechtsträger verbindlich vorgeschrieben sei. Insofern könne kein Vergleich mit Wohnungsbaugesellschaften o.ä. gezogen werden.
Anlagen zur Vorlage
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