12.12.2017 - 5 20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:06
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Hofmann (Die Linke) hinterfragt die Abrechnung in der Vorlage. Er bittet um Erläuterungen über den Zusammenhang zwischen der Erhöhung von zwei Prozent bei den kalkulatorischen Kosten und der Sondernutzung.
Ratsherr Corsten (CDU Fraktion) führt an, dass seine Fraktion diesen Satzungsbeschluss unverändert annehmen werde. Er gebe zwei Verbesserungsvorschläge bezüglich der Vorlage. Er rege an, auf Seite 4 das Wort „Sonderposten“ durch den Begriff „Rücklage“ zu ersetzen.
Ferner weist er auf einen Zahlenfehler auf Seite 5 hin. Die Schmutzwassergebühren seien hier in Bezug auf die Mehrkosten mit einem Wert von jährlich 38,40 € angegeben worden. Die korrekte Wert läge jedoch bei lediglich 8,40 € pro Jahr.
Dies wird durch Herrn Larosch (B 03) bestätigt. Er führt aus, dass in Aachen bei einem 4-Personenhaushalt für die Entsorgung aller Abwässer zukünftig eine Mehrbelastung von 8,40 € pro Jahr entstehen würde. Bezüglich der gewählten Formulierung verweise der auf die Wortwahl im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Dort sei vorgegeben, dass diese Kosten als „Sonderposten“ benannt werden müssten. Eine Besonderheit im Kanalrecht seien auch die kalkulatorischen Zinssätze.
Diese seien aktuell recht hoch und somit ungünstig für die Aachener Bürger. Weiter führt er aus, dass Kanäle eine angenommene Lebensdauer von 75 Jahren hätten. Der kalkulatorische Zinssatz wäre daher die Art der Abschreibungsvariante bei Kanälen.
Anlagen zur Vorlage
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