05.12.2017 - 8 20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch weist darauf hin, dass die Gebührenbelastung der Einwohner bezogen auf die Kanalgebühren in der Stadt - wie in der Vorlage dargelegt - deutlich geringer sei, als im städteregionalen Durchschnitt.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen ergänzt, dass nach seinen Erfahrungen diese Gebührenbelastung auch im bundesweiten Vergleich niedrig ausfalle.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage